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Der Senator für Inneres und Sport

Vorermittlungen gegen leitenden Mitarbeiter eingeleitet

03.07.2002

Der Senator für Inneres, Kultur und Sport teilt mit:

Der Senator für Inneres, Kultur und Sport hat disziplinarrechtliche Vorermittlungen gegen Senatsrat Reinhard Hoffmann eingeleitet. Gegenstand sind die Vorwürfe, welche die Staatsanwaltschaft Bremen in dem gegen Senatsrat Hoffmann eingeleiteten Ermittlungsverfahren prüft. In Übereinstimmung mit der gesetzlichen Regelung werden die disziplinarrechtlichen Vorermittlungen bis zum Abschluss des Strafverfahrens ausgesetzt. Das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bleibt abzuwarten.


Der Senator für Inneres, Kultur und Sport weist darauf hin, dass die Einleitung disziplinarrechtlicher Vorermittlungen die übliche Folge eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens ist. Mit ihnen ist keineswegs eine Bewertung darüber verbunden, ob die gegen den Beamten erhobenen Vorwürfe begründet sind.


Der Senator für Inneres, Kultur und Sport hat geprüft, ob die bisher bekannt gewordenen Vorwürfe Anlass für vorläufige Maßnahmen - etwa eine Suspendierung des Beamten - geben. Die gegenwärtigen Erkenntnisse rechtfertigen derartige vorläufige Maßnahmen nicht.