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Der Senator für Inneres und Sport

Nord-IMK hält Kurs auf engere Zusammenarbeit der fünf Küstenländer / Konferenz norddeutscher Innenminister und –senatoren tagte heute in Bremen

06.03.2002

Am heutigen Mittwoch (6. März 2002) tagte in Bremen die Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der fünf norddeutschen Küstenländer (kurz: Nord-IMK) statt. Bremens Innensenator Dr. Kuno Böse hatte seine Amtskollegen aus Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern in die Hansestadt eingeladen, um über aktuelle Themen der Innenpolitik zu sprechen. „Die Konferenz zeigte einmal mehr, dass die Küstenländer in vielen Fragen der Innenpolitik gemeinsame Interessen verfolgen und auch durchzusetzten bereit sind,“ resümierte der gastgebende Ressortchef Dr. Kuno Böse im Anschluss an die Tagung.

Bei der Nord-IMK stand die Zusammenarbeit der Küstenländer im Mittelpunkt. Dabei ging es u.a. um die Zusammenarbeit der Statistischen Landesämter, um das neu eingerichtete Havariekommando sowie um eine Novelle des Seeunfallgesetzes. Neben einer Diskussion zur aktuellen Sicherheitslage gehören die Begleitung von Schwer- und Großraumtransporten durch die Polizei, die Beteiligung der norddeutschen Länder an der Olympiabewerbung Hamburgs sowie das „begleitete Fahren ab dem 17. Lebensjahr“ zu den weiteren Themen der Nord-IMK.

Zusammenarbeit der Küstenländer in der Innenpolitik

Die Nord-IMK beschloss, Möglichkeiten einer optimierten Nutzung der kriminaltechnischen Untersuchungsstellen (KTU) in den Polizeien der Küstenländer zu prüfen. Dadurch können Kosten eingespart und zugleich die Auslastung der einzelnen Spezialbereiche erhöht werden. Die Polizeien der norddeutschen Küstenländer halten jeweils personell und technisch hoch qualifizierte KTU vor. Diese Untersuchungsstellen dienen der Feststellung beispielsweise von DNA-, Blut- und Spermaspuren oder Spuren nach Einbruch und Waffengebrauch. Durch den heutigen Prüfauftrag soll festgestellt werden, ob durch intensivere Zusammenarbeit der norddeutschen Küstenländer eine optimierte Auslastung der einzelnen KTU erreicht werden kann.

Die Nord-IMK hat auch Überlegungen zu einem gemeinsamen Beschaffungswesen, z.B. bei Waffen, Fahrzeugen und Ersatzteilen, angestellt. Das Ziel ist, bei größeren Bestellungsmengen günstigere Konditionen zu erlangen. In einem ersten Schritt erproben die Länder Bremen und Niedersachsen die gemeinsame Beschaffung von Dienstkleidung für die Polizei.

Zusammenarbeit im Bereich der Statistischen Landesämter und der Landesvermessungsämter

Die Innenminister und Innensenatoren der norddeutschen Küstenländer haben den Bericht über den Stand der Umsetzung bzw. das Ergebnis der Prüfungen hinsichtlich der Zusammenarbeit im Bereich der Statistischen Landesämter und der Landesvermessungsämter heute zustimmend zur Kenntnis genommen. Diese Ämter suchen auch künftig nach Wegen der Zusammenarbeit. Ein konkretes Beispiel: Die Statistischen Landesämter Bremens und Niedersachsen führen künftig eine gemeinsame Agrarstatistik.

Die Mitglieder der Nord-IMK vereinbarten ferner, in der nächsten Sitzung über den weiteren Ausbau der Zusammenarbeit im Bereich der norddeutschen Innenressorts zu berichten. Damit soll eine Fortschreibung des Berichts vom Oktober 2001 erfolgen.

„Begleitetes Fahren mit 17 Jahren“

Die Nord-IMK hat vertiefenden Diskussions- und Klärungsbedarf bei diesem Modellvorhaben angemeldet. In den Verkehrsressorts der norddeutschen Länder wird in der letzten Zeit „Begleitetes Fahren mit 17“ befürwortet. Dies soll zur Verringerung des Unfallrisikos junger Fahrerinnen und Fahrer beitragen. Aus den Polizeibehörden werden jedoch Zweifel hinsichtlich der Erfolgschancen angemeldet, aber auch Überprüfungsprobleme bei der Durchführung einer derartigen Maßnahme. Auch bedarf die Festlegung der einzelnen Voraussetzungen - beispielsweise, dass der Begleiter im Alter von 25 Jahren mit 4 Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister als geeignet angesehen wird - noch der Diskussion.

Begleitung von Schwer- und Großraumtransporten durch die Polizei

Der Umfang der Schwertransportbegleitungen hat in den letzten Jahren in allen Küstenländern einen kaum mehr zu vertretenden Umfang angenommen. Vereinzelte Polizei-Bezirksreviere, die mit der Begleitung derartiger Transporte beauftragt werden, sind nahezu kaum noch in der Lage, andere Originär-Aufgaben wahrzunehmen, da insbesondere außerhalb von Bundesautobahnen neben sequenziellen Begleitungen auch gesamte Streckenführungen zu begleiten sind, was zu hoher Zeit- und Personalbindung führt.

Um der Polizei für ihre weiteren Originäraufgaben neuen Handlungsraum zu schaffen und das Personal entsprechend seiner eigentlichen Qualitäten einzusetzen, soll nun geprüft werden, ob und in wie weit - z.B. über das Konstrukt der Beleihung - auch geeignete Dritte diese Aufgabe übernehmen könnten. Lediglich bei erkennbarer besonderer Gefährdung des Straßenverkehrs oder unbeteiligter Dritter wäre dies weiter durch die Polizei wahrzunehmen. Dies geht auch mit der Prüfung bzw. Änderung einschlägiger Rechtsvorschriften einher.

Zweites Seeschifffahrtsanpassungsgesetz; darin: Novelle des Seeunfallgesetzes

Zwischen den Innenministern und –senatoren der norddeutschen Küstenländer besteht Einvernehmen, in dem bevorstehenden Bundesratsverfahren die Empfehlung auszusprechen, den Vermittlungsausschuss für eine Überarbeitung des zweiten Seeschifffahrtsanpassungsgesetz und damit insbesondere des geplanten neuen Seeunfalluntersuchungsgesetzes anzurufen. Die Innenminister und –senatoren der norddeutschen Küstenländer beabsichtigen, in ihren Ländern ein entsprechendes Einvernehmen mit den jeweils dort für das Seeschifffahrtsanpassungsgesetz federführenden Verkehrs- bzw. Wirtschaftsministerien/ -behörden herbeizuführen.

Aus Sicht der Innenressorts beinhaltet der in dritter Lesung durch den Bundestag verabschiedete Gesetzesentwurf zur Neuerlegung des Seeunfalluntersuchungsgesetzes nach wie vor eine Verlagerung der Schiffsunfallermittlungstätigkeiten von den Ländern auf den Bund, kritisiert die Nord-IMK. Die Verlagerung der Ermittlungen von den Wasserschutzpolizeien der Küstenländer auf eine noch zu begründende Bundesstelle bedeutet einen Eingriff in die mit Gesetzeskraft bestehende Zusatzvereinbarung zur Vereinbarung über die Ausübung der schifffahrtspolizeilichen Vollzugsaufgaben. Die gleichwohl parallel zu den Schiffsunfallermittlungen der Bundesstelle durch die Wasserschutzpolizeien der Länder weiterhin zu führenden Ermittlungen im Rahmen des Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahrens führen zu doppelten Ermittlungstätigkeiten und dadurch nicht – wie der Gesetzesentwurf anstrebt – zu effizientem Handeln der beteiligten Behörden bei Schiffsunfällen.