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Der Senator für Inneres und Sport

Innensenator Dr. Böse: "Bremer Polizeigesetz fortschrittlich und flexibel"

25.10.2001

Bremische Bürgerschaft beschließt Gesetzesänderungen zur Rasterfahndung und zum Wegweisungsrecht gegen häusliche Gewalt

Die Bremische Bürgerschaft hat heute Gesetzesänderungen zur Rasterfahndung und zum Wegweisungsrecht gegen häusliche Gewalt beschlossen. Das geänderte Bremische Polizeigesetz soll noch im Oktober in Kraft treten.

Der Senator für Inneres, Kultur und Sport, Dr. Kuno Böse, hat die beiden Novellen ausdrücklich begrüßt. Es zeige sich einmal mehr, dass die Politik im Land Bremen fortschrittlich und flexibel im Sinne der Polizeibeamten und der Bürger handelt. Die Polizeibeamten im Land Bremen bekommen damit in zwei wichtigen Bereichen die erforderliche rechtliche Handlungsgrundlage.

Die Änderungen im Bremischen Polizeigesetz im Einzelnen:

Einführung des automatisierten Datenabgleichs

Die Polizei erhält dadurch das Recht, von öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen die Übermittlung von personenbezogenen Daten bestimmter Personengruppen aus dortigen Dateien zum automatisierten Abgleich mit anderen Dateien nach fahndungsspezifischen Suchkriterien zu verlangen. Zulässig ist diese so genannte Rasterfahndung, wenn sie zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes, für Leib, Leben oder Freiheit einer Person oder zur Verhütung einer Straftat von erheblicher Bedeutung erforderlich ist.

„Nach den vorliegenden Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden ist nicht auszuschließen, dass sich auch bei uns Personen aufhalten, die für terroristische Anschläge in Frage kommen“, verwies Innensenator Dr. Böse auf den aktuellen gesetzlichen Änderungsbedarf. So genannte Schläfer müssten enttarnt werden, damit sie nicht weiter ihre kriminellen oder terroristischen Handlungen bei uns planen und ausführen könnten. Böse: „Die Rasterfahndung ist ein unverzichtbares polizeiliches Mittel, um dieses Ziel zu erreichen.“

Die Neuregelung wahre mit ihren strengen Voraussetzungen rechtsstaatliche Erfordernisse, ohne die sicherheitspolitisch gebotenen Anforderungen im Kampf gegen den internationalen Terrorismus zu vernachlässigen. Die Maßnahme kann nur mit Zustimmung des Senators für Inneres, Kultur und Sport angeordnet werden. Zusätzlich ist durch die anschließende Kontrollmöglichkeit des Datenschutzbeauftragten des Landes Bremen und die parlamentarische Kontrolle durch den zuständigen Ausschuss der Bürgerschaft eine rechtsstaatliche Ausübung des polizeilichen Handelns gewährleistet.

Wegweisungsrecht – Schutz vor häuslicher Gewalt

Die Polizei im Land Bremen kann Opfer von häuslicher Gewalt künftig besser als bisher schützen. Für das Wegweisungsrecht, nach dem einem gewalttätigen Partner das Betreten der gemeinsamen Wohnung bis zu zehn Tagen verboten werden kann, hat das Parlament heute eine Regelung für das Landespolizeigesetz verabschiedet.

„Gewalt ist keine Privatsache, und die Familie ist kein rechtsfreier Raum“, betonte Innensenator Dr. Böse in der Bürgerschaftsdebatte. Er verweis auf eine kanadischen Studie, wonach Männer, in deren Familien die Ehefrauen misshandelt wurden, später ihre eigenen Frauen mit einer 1000-fach höheren Wahrscheinlichkeit schlagen, als Männer aus Familien, in denen keine Misshandlung vorgekommen ist. „Nicht nur aus diesem Grund muss alles daran gesetzt werden, diese Gewaltkreisläufe zu durchbrechen“.

Bremen geht mit dieser Maßnahme in Vorlage, begrüßte Dr. Böse die bremische Parlamentsinitiative. „Der Bundesgesetzgeber muss das Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung nun zügig in Kraft setzen. Ansonsten wird die Änderung des Bremischen Polizeigesetzes alleine an der Situation der Frauen, aber auch der in den Familien lebenden Kinder, nichts ändern.“

Der Innensenator verwies weiterhin auf erforderliche soziale und andere Unterstützungshandlungen, wie sie im Bericht der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe "Häusliche Beziehungsgewalt" vom 18.4.2000 dargestellt und vom Senat beschlossen wurden. „Unser Ziel ist die Ächtung der Gewalt in Familien und Lebensgemeinschaften“, so Dr. Böse abschließend.