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Der Senator für Inneres und Sport

Neuauflage des Bremer Adressbuches: Wer nicht aufgenommen werden will, kann Einspruch einlegen

10.09.2001

Nach Mitteilung des Stadtamtes ist eine Neuauflage des Bremer Adressbuches durch den Verlag Carl Ed. Schünemann KG geplant. Diesem Adressbuchverlag werden von der Meldebehörde zu dem Zweck Vor- und Familiennamen, Doktorgrade sowie Anschriften sämtlicher Einwohner, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, übermittelt. Einsprüche gegen die Aufnahme in das Adressbuch können formlos beim Stadtamt Bremen (Zentrale Meldebehörde), Bahnhofstraße 12, Postfach 10 78 49, oder bei jeder Meldestelle bzw. bei jedem Bürgeramt in der Stadtgemeinde Bremen eingereicht werden.

Die Datenübermittlung an den Adressbuchverlag erfolgt gegen Ende September 2001. Es können daher nur die Einsprüche berücksichtigt werden, die bis spätestens 26. September 2001 im Stadtamt oder in einer Meldestelle bzw. in einem Bürgeramt vorliegen. Bereits früher eingelegte Einsprüche werden – so das Stadtamt - weiterhin berücksichtigt und müssen nicht wiederholt werden.