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Der Senator für Inneres und Sport

Innensenator Dr. Bernt Schulte: "Zur deutschen Staatsbürgerschaft gehört die Kenntnis der deutschen Sprache"

27.12.1999

"Ausländerbeauftragte Lill ist von Sachkenntnis ungetrübt"

"Wer die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen will, der muss sich in deutscher Sprache verständigen können. Dazu gehört auch die Wiedergabe eines deutschen Textes", betont Innensenator Dr. Bernt Schulte. Auf entsprechende Regelungen hatten sich die Innenminister aller Länder gemeinsam mit dem Bundesinnenminister verständigt.


"Wenn die Bremer Ausländerbeauftragte Lill nun hypothetisch fragt, wie wir den Antrag einer Person entscheiden würden, die seit 30 Jahren in Deutschland lebt, die deutsche Staatsangehörigkeit beantragt, aber nicht einmal deutsch lesen könne, so ist die Antwort ganz einfach: Eine Einbürgerung ist nicht möglich", erläutert Senator Dr. Bernt Schulte. "Wer nach 30 Jahren in Deutschland keinen deutschen Text lesen kann, der wird auch nicht eingebürgert. Das müsste eigentlich auch Frau Lill wissen. Ihre Äußerung ist von Sachkenntnis ungetrübt. Die Kenntnis der deutschen Sprache ist ein wesentliches Kennzeichen der Integration. Wer sich in deutscher Sprache nicht verständigen kann, ist in unsere Gesellschaft nicht integriert und kann folglich auch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen." Lediglich für Kinder und für Personen ab 60 Jahren gelten andere Regelungen.


Senator Dr. Bernt Schulte führt weiter aus: "Auch hinsichtlich der Verfassungstreue ist ganz klar: Wir wollen keine Verfassungsfeinde einbürgern. Wer die Werte unseres deutschen Grundgesetzes nachweislich nicht anerkennt, wird nicht deutscher Staatsbürger. Auf diesen Schutz haben die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland einen rechtlichen und einen moralischen Anspruch."