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Der Senator für Inneres und Sport

Innensenator Dr. Bernt Schulte: "Wer das Asylrecht missbraucht, muss ausreisen"

26.06.2000

Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen bestätigt Einschätzung der Innenbehörde: Auch junge Türken mit von Ihren Eltern falsch angegebener Identität sind ausreisepflichtig

"Wer sich in Bremen unter Angabe einer falschen Staatsangehörigkeit aufhält, muss ausreisen. Sonst werden wir abschieben", erklärt Innensenator Dr. Bernt Schulte. "Wir werden konsequent gegen jeden vorgehen, der das Asylrecht missbraucht".

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat die Beschwerde der Familie B. zurückgewiesen und die Ausreisepflicht der Familie bestätigt. Der Familienvater ist als kleines Kind mit seinen Eltern nach Deutschland gekommen. Seine Eltern hatten für die gesamte Familie als türkische Staatsangehörige Asyl beantragt, später aber unter Angabe eines anderen Namens einen weiteren Asylantrag gestellt und dann angegeben, staatenlose Kurden aus dem Libanon zu sein. Die EG 19 der Polizei Bremen konnte die Doppelidentität ermitteln. Die Ausländerbehörde hatte daraufhin die Aufenthaltsbefugnis des inzwischen volljährigen Sohnes und seiner Familie verfügt und sie zur Ausreise aufgefordert. Diese Entscheidung wurde sowohl vom Verwaltungsgericht als auch jüngst vom Oberverwaltungsgericht bestätigt.

Sie ist für die weiteren Verfahren von erheblicher Bedeutung, weil damit bestätigt wurde, dass Abschiebungshindernisse auch dann nicht bestehen, wenn den Betroffenen eine Täuschung über ihre Identität aufgrund ihres kindliches Alters bei der Einreise nicht vorgeworfen werden kann und sie sich während der langen Dauer ihres Aufenthaltes integriert haben.

Entscheidend ist laut OVG, dass das Verlassen des Bundesgebietes für die Familie keine besondere Härte bedeuten würde. Damit ist die Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis ausgeschlossen. Das OVG stellt fest, dass die Tatsache, dass die Familie nur die arabische, nicht aber die türkische Sprache beherrsche, einer Rückkehr in die Türkei nicht entgegenstehe, weil arabisch eine Minderheitensprache in der Türkei ist, die von ca. 1 Mio. Bewohnern gesprochen wird. Der Familie sei zuzumuten, die türkische Sprache zu erlernen. Es sei der Familie auch zuzumuten, sich eine wirtschaftliche Existenz auch unter schwierigen Bedingungen aufzubauen. Weder die Ausbildung noch der Stand der beruflichen Integration begründeten einen Anspruch auf ein Daueraufenthaltsrecht.

"Man sieht an diesem Fall deutlich, welche Konsequenzen es für die ganze Familie hat, wenn Eltern für ihre Kinder lügen. Das persönliche Schicksal der Kinder ist die Folge verantwortungslosen Handelns ihrer Eltern. Ich freue mich, dass durch diese Entscheidung des OVG Bremen klargestellt ist, dass man sich ein Aufenthaltsrecht in Deutschland nicht erlügen kann, sondern in rechtsstaatlichen Verfahren beantragen muss.

Die Entscheidung hat auch Signalwirkung für die weiteren Verfahren: Wir werden den Aufenthalt der betroffenen Personen zügig beenden und damit dafür sorgen, dass Asylmissbrauch nicht zu einem Aufenthaltsrecht führt", erklärt Innensenator Dr. Bernt Schulte abschließend. "Wer ausreisepflichtig ist, aber nicht freiwillig ausreist, wird abgeschoben."