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Der Senator für Inneres und Sport

Gemeinsame Ermittlungsgruppe Arbeit (GEA) kontra kriminelles, sozialschädliches Verhalten auf deutschen Baustellen

12.06.2001

"Nach jahrelanger Diskussion ist es heute gelungen, ein wirksames Konzept zur gemeinsamen Bekämpfung von Schwarzarbeit vorzulegen", freut sich Innenstaatsrat Kuno Böse (CDU). "Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung haben sich in erschreckender Weise zur modernen Geißel der Arbeitsplatzvernichtung ausgeweitet. Diesem äußerst sozialschädlichen Verhalten den Kampf anzusagen, ist seit langem unser erklärtes Ziel. Wir freuen uns daher, heute ein mit allen beteiligten Ressorts abgestimmtes Konzept vorlegen zu können, das die bislang auf viele Verwaltungszweige verteilten Kompetenzen bündelt!"


Unter Federführung des Senators für Inneres, Kultur und Sport haben der Senator für Finanzen, der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, der Senator für Wirtschaft und Häfen und der Senator für Bau und Umwelt in den vergangenen Monaten die Einrichtung einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung vorbereitet, um diese gemeinsam mit den zuständigen Behörden des Bundes, den Kammern und den Versicherungsträgern noch intensiver gegen illegale Tätigkeiten vorgehen zu lassen.


"Es geht nicht nur um die Sicherung von Arbeitsplätzen in Bremen", erläuterte Böse. „Schwarzarbeit führt auch zu enormen Steuer- und Sozialbeitragsausfällen der öffentlichen Kassen – ganz zu schweigen von dem kriminellen Umfeld, in dem Menschen vorwiegend aus den östlichen Nachbarstaaten unter Verstoß gegen jede ausländerrechtliche und arbeitsrechtliche Bestimmung illegal auf deutschen Baustellen arbeiten. Diesen unhaltbaren Zuständen haben wir den Kampf angesagt!"


Der Senat hat heute (12.6.) das Konzept zur schrittweisen Einrichtung einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Arbeit (GEA) und deren Unterbringung in der Stephanitorwache zur Kenntnis genommen und die beteiligten Ressorts gebeten, die erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen im Rahmen ihrer Budgets zur Verfügung zu stellen.


Mit der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit sind neben dem Stadtamt, der Kriminalpolizei, der Staatsanwaltschaft, dem Zoll und dem Arbeitsamt zahlreiche andere Behörden und öffentlich-rechtliche Institutionen befasst . Das GEA-Konzept wird Synergieeffekte im Rahmen einer institutionalisierten behördenübergreifenden Kooperation zwischen Bundes- und Landesbehörden erzielen.



Anlage

Konzept zur Einrichtung einer Gemeinsamen Ermittlungsgruppe zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung - Gemeinsame Ermittlungsgruppe Arbeit (GEA)


    1. Aufgabenabgrenzung

    Die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Arbeit (GEA) ist eine in der ersten Ausbaustufe aus Mitarbeitern der mit dieser Thematik befassten Landes- und Gemeindebehörden gebildete Einheit, in die weitere Kooperationspartner jederzeit integriert werden sollen.

    Eine situationsgerechte und erfolgreiche Fahndung und Ahndung ist nur möglich, wenn die für die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit zuständigen Behörden (Polizei-, Finanz-, Steuer-, Zoll-, Sozial- und Ordnungsbehörden, Arbeitsamt) und Institutionen (Handwerkskammern, Kreishandwerkerschaften, Innungen, Bauaufsichten) gezielt und eng zusammenarbeiten. Diese optimierte Kooperation wird in Bremen mit der Einsetzung von zwei Ermittlungseinheiten (EG Schwarzarbeit und GEA) angestrebt.


    Die EG Schwarzarbeit konzentriert sich mit der Ausübung ihrer Tätigkeit auf alle Erscheinungsformen der Schwarzarbeit (Verheimlichung/Nichtmitteilung von selbständigen und unselbständigen Tätigkeiten gegenüber Behörden, unerlaubte Werbung/Ausführung für bzw. von selbständigen handwerklichen Tätigkeiten) im Bereich des Ordnungswidrigkeitenrechts. Sie ist beim Stadtamt als Ordnungsbehörde sowohl Verfolgungs- als auch Ahndungsbehörde und damit ermächtigt, Bußgeldbescheide im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit eigenständig zu fertigen. Im Gegensatz dazu liegt der Tätigkeitsschwerpunkt der GEA in der vernetzten Verfolgung von Straftaten. Die GEA plant, koordiniert und führt gemeinsame Einsätze durch. Sie wird damit zur zweiten Säule der Bekämpfungsstrategie gegen das Kriminalitätsphänomen der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit.


    Die Integration der Ermittlungsgruppe Schwarzarbeit, die im Herbst 2000 ihre Arbeit aufgenommen hat, in die Aufbau- und Ablauforganisation der GEA wird nach dem Vorliegen erster Erfahrungsberichte geprüft.


    Die Aufgabenzuweisung der in der GEA zusammen arbeitenden Behörden ergeben sich aus deren Geschäftsverteilungsplänen. Die in der GEA eingesetzten Mitarbeiter bleiben Angehörige ihrer entsendenden Dienststellen.



    2. Aufbauorganisation

    2.1 Der beim Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales angesiedelten Koordinierungsstelle zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung obliegt die Koordination der in diesem Bereich tätigen Bundes- und Landesbehörden bei der Bekämpfung illegaler Tätigkeiten. Sie ist dabei nicht weisungsbefugt. Die Kompetenzen der Verfolgungsbehörden des Bundes und des Landes bleiben insoweit unberührt.


    2.2 Für umfassende strafverfahrensrelevante Ermittlungen bis zu einer gerichtsverwertbaren Feststellung sind konzeptionelle, teilweise ressortübergreifend abzustimmende Maßnahmen notwendig. Die hierfür erforderlichen, im folgenden nicht getrennt nach Zuständigkeiten der beteiligten Ressorts, sondern summarisch dargestellten Aufgaben werden von den Vertretern der jeweiligen Behörde im Rahmen ihrer Zuständigkeit wahrgenommen:

    - Informationsaustausch

    - Informationssammlung, Auswertung und Steuerung (Datenverarbeitung)

    - Einsatz operativer Kräfte

    - anlassbezogene verdeckte polizeiliche Maßnamen

    - Unterrichtung der zuständigen Behörden und Institutionen zur

    Durchführung weiterführender repressiver Maßnahmen

    - Unterrichtung der zuständigen Behörden zur Prüfung von vergaberechtlichen Ausschlussverfahren


    2.3 Unter Beteiligung der verantwortlichen Behörden werden dazu die Segmente:

    - Koordinierungsstelle (KOST)

    - Sachbearbeitung

    - Operative Ermittlungen

    zusammengeführt. Die Sachbearbeitung und die operativen Ermittlungen werden durch Einsatzkräfte der Polizei Bremen wahrgenommen, die einzelfallbezogen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Ressorts und deren nachgeordneten Behörden ergänzt werden.

    Das Personal für die KOST wird durch die Ressorts und deren nachgeordneten Behörden gestellt.


    2.4 Im Zusammenhang mit der im zunehmenden Maße festgestellten organisierten Einschleusung ausländischer Arbeitnehmer wird eine enge Kooperation mit dem für die Bekämpfung der Ausländerkriminalität zuständigen Kommissariat 55 hergestellt.


    2.5 Die seit Jahren praktizierte enge Kooperation zwischen den Ermittlungsbehörden und dem für die Verfolgung von "Wirtschaftsstrafsachen im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung" bestehenden Schwerpunktdezernat der Staatsanwaltschaft Bremen wird weiter intensiviert.


    2.6 Mit dem Stadtamt wird ein ständiger Informationsaustausch zwischen den Mitgliedern der EG Schwarzarbeit und der GEA sichergestellt.


    2.7 Das Amt für Soziale Dienste (AfSD) richtet eine Verbindungsstelle ein, welche die von der Gemeinsamen Ermittlungsgruppe Arbeit festgestellten Vorfälle des Sozialleistungsmissbrauchs sowie Auskunftsersuchen der GEA an die zuständigen Abteilungen des Sozialamtes weiter vermittelt und die in den Dienststellen des Amtes für Soziale Dienste aufgenommenen Anzeigen und Hinweise auf illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit an die GEA weiterleitet. Die Aufgaben der Verbindungsstelle werden im Amt für Soziale Dienste, Volkshaus, wahrgenommen. Der dort dafür zuständige Mitarbeiter nimmt bedarfsweise an den Besprechungen der GEA teil.


    2.8 Der Senator für Bau und Umwelt benennt Mitarbeiter, die die Mitglieder der EG Schwarzarbeit und der GEA im Bedarfsfall fachlich beraten und zu baufachlichen Fragen Stellung nehmen.


    2.9 Der Senator für Wirtschaft und Häfen benennt bzw. stellt für die GEA einen Bilanzbuchhalter/Buchprüfer zur Verfügung.


    2.10 Der Senator für Finanzen benennt bzw. stellt für Verwaltungstätigkeiten der GEA einen Verwaltungsbeamten zur Verfügung.


    2.11 Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales übernimmt mit den dafür zuständigen Mitarbeitern die Leitung der KOST am Dienstort der GEA.


    2.12 Die Polizei Bremen verlegt den Arbeitsplatz von Vollzugsbeamten an den Dienstort der GEA.


    2.13 Der Dienstort für die in der GEA zusammengezogenen Mitarbeiter befindet sich in der Stephanitorwache der Polizei Bremen. Dort wird eine sich an den Zuständigkeiten orientierende räumliche Trennung für die von ihren Behörden/Ressorts entsandten Mitarbeiter sichergestellt. Die Dienststellen des Arbeitsamtes, des Amtes für Soziale Dienste, und des Zolls befinden sich in unmittelbarer räumlicher Nähe. Damit wird ein regelmäßiges oder auch nur fallweises Zusammenkommen zum Zweck notwendiger Lagebesprechungen erleichtert.


    Die außerhalb der GEA mit illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit befassten Kooperationspartner Arbeitsamt, Zoll, Steuerfahndung, Rentenversicherungsträger, Handwerkskammern und Berufsgenossenschaften werden in die Ermittlungen und Beweisauswertungsverfahren sowie in den Informationsaustausch der GEA einbezogen.