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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Neues Kindergartenjahr ab August 2006

03.01.2006

Eltern um Anmeldungen vom 11. bis 24. Januar gebeten

In diesen Tagen Anfang Januar erhalten alle Eltern in Bremen, deren Kinder im Jahr 2006 drei Jahre alt werden, einen Brief mit den Informationen, die für die Anmeldung im Kindergarten notwendig sind. Zusätzlich ist ihm die „Eintrittskarte“ - der Kindergarten-Pass – beigelegt. Auf diesem ist der Name des Kindes und eine Nummer vermerkt. Anmeldeformular und Kindergarten-Pass müssen zusammen im Kindergarten für eine Anmeldung abgegeben werden. Im Informationsbrief sind auch alle Ansprechpartner/innen in den jeweiligen Stadtteilen und ihre Telefonnummern vermerkt.


Alle drei- bis sechsjährigen Kinder haben in Bremen Anspruch auf eine werktäglich 4-stündige Betreuung und somit ab ihrem dritten Geburtstag die Möglichkeit, eine der 250 Bremer Kindertageseinrichtungen der Stadt, der Kirchengemeinden, der Wohlfahrtsverbände oder der Eltern-Vereine zu besuchen. Außerdem gibt es Betreuungsangebote im Umfang von fünf, sechs, sieben und acht Stunden, wobei berufstätigen Eltern bei der mehr als sechsstündigen Betreuung Vorrang eingeräumt wird.


Bei der Anmeldung und Auswahl des Kindergartens bittet Dr. Arnold Knigge, Staatsrat bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, die Eltern, auf folgende Punkte zu achten:




  • Eltern sollten sich über die unterschiedlichen Betreuungsangebote ein Bild machen und dann entscheiden, wo ihr Kind am besten aufgehoben ist.


  • Das Kind kann nur in einem Kindergarten angemeldet werden.


  • Der Kindergarten - Pass wird dringend zur Anmeldung benötigt. Er sollte deshalb gut aufbewahrt werden und zur Anmeldung mit in den Kindergarten genommen werden.


  • Die Anmeldezeit vom 11. bis 24. Januar 2006 sollte genutzt werden, wenn das Kind den Kindergarten ab dem 1. August 2006 besuchen soll. Viele Einrichtungen bieten so genannte „Schnupperstunden“ an, fragen Sie in den Kindergärten ihrer Umgebung danach.


  • Möchte man ein 3-jähriges Kind zu einem anderen Termin als dem 1. August 2006 anmelden, sollte dies drei Monate vorher beantragt werden, damit notwendige Plätze frühzeitig eingeplant werden können.


  • Da jeder Einrichtung nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht, ist es sinnvoll, im Aufnahmeantrag weitere Kindergärten zu nennen, die für eine Betreuung des Kindes ebenfalls in Frage kommen.


  • Behinderte Kinder, sowie Kinder, die in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind, werden im Kindergarten gemeinsam mit anderen Kindern betreut und gefördert. Für Kinder, die zusätzliche Unterstützung benötigen, muss ein ergänzender Antrag gestellt werden. Für die integrative Förderung werden ab 1. August 2006 stadtweit 58 sogenannte Schwerpunkt-Kindergärten besonders ausgestattet werden.


Staatsrat Dr. Knigge: „Alle Beteiligten werden sich darum bemühen, den Eltern einen Platz im gewünschten Kindergarten anzubieten. Dies wird jedoch – wie in den Vorjahren – wegen der unterschiedlichen Größen und Angebote der Einrichtungen nicht immer möglich sein. Ich bitte die Eltern dafür um Verständnis, wenn sie dann einen Kindergarten in der Nähe wählen müssen.“


Beginn und Ende eines Kindergartenjahres verlaufen parallel zum Schuljahr. Es beginnt am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Jahres. Damit werden einheitliche und verlässliche Abläufe sichergestellt.