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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senat beschließt Entwurf zur Neuausrichtung der Förderung von Investitionen in Pflegeeinrichtungen

29.11.2005

Der Senat hat heute (29.11.2005) einen Gesetzesentwurf zur Neuausrichtung der Investitions-Förderung von Pflegeeinrichtungen im Lande Bremen beschlossen und an die Bremische Bürgerschaft (Landtag) weitergeleitet. Sie muss den Gesetzentwurf beraten und darüber entscheiden.


Kernpunkt der Gesetzesänderung ist die Abschaffung der Förderung von Investitionen in Heimen der vollstationären Dauerpflege und die umfassende Absicherung der Förderung von Kurzzeit- und Tagespflegeinrichtungen, beziehungsweise Nachpflege-Einrichtungen.


Mit der Aufhebung der Investitionskosten-Förderung im Bereich der Dauerpflege würde Bremen dem Bundestrend folgen.


Mit einer Neuausrichtung der Förderstruktur können im bestehenden Rahmen finanzielle Mittel freigesetzt werden, um das Ziel weiter zu verfolgen, das pflegerische Versorgungssystem auszubauen. Dabei liegt das Augenmerk nicht nur auf den traditionellen Formen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege, sondern auch auf neuen, innovativen Angeboten, mit denen die vollstationäre Pflege vermieden werden kann.

Der Senat hatte vor dem Hintergrund der Hauhaltsnotlage des Landes Bremen im Rahmen der Eckwertbeschlüsse zu den Haushalten 2006 und 2007 den Anschlag für die Investitionsförderung von Pflegeeinrichtungen von 9,3 Millionen Euro im Jahr 2005 auf 5 Millionen Euro pro Folgejahr reduziert. Die vorgeschlagene Änderung der Investitions-Förderung ist erforderlich, um diesen Anschlag einhalten zu können.