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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Ländern entstehen keine Verwaltungskosten bei Sonderprogrammen zum Abbau der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter

16.09.2005

Verwaltungsrat stimmt Entscheidung der Bundesagentur für Arbeit zu

Bei der ihr übertragenen Umsetzung von Sonderprogrammen der Länder zum Abbau der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen wird die Bundesagentur für Arbeit keine Verwaltungskosten erheben.


Dieser Entscheidung hat nach Angaben von Dr. Arnold Knigge, Staatsrat bei der Bremer Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, und Mitglied im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit, das Selbstverwaltungsorgan in seiner jüngsten Sitzung zugestimmt. Dr. Knigge: „Ein guter und vernünftiger Beschluss, denn die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit schwer behinderter Menschen erfordert weiterhin verstärkte Bemühungen in der Arbeitsvermittlung.“


Die Bundesagentur für Arbeit hatte nach entsprechenden Forderungen des Bundesrechnungshofes ursprünglich von den Ländern Verwaltungskosten für die Sonderprogramme verlangen wollen. Nach massiver Kritik der Länder – auch Staatsrat Dr. Knigge hatte bei der Bundesagentur und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit interveniert – entschied der Vorstand der Bundesagentur, darauf zu verzichten.


Nach Angaben des Staatsrates sind allein im Land Bremen derzeit rund 1700 schwer behinderte Männer und Frauen ohne Arbeitsplatz. In den vergangenen Jahren wurden im Zwei-Städte-Staat fünf erfolgreiche Sonderprogramme aufgelegt mit finanziellen Anreizen für Arbeitgeber, die bereit waren, schwerbehinderte Menschen einzustellen. Dr. Knigge: „Nach dieser erfreulichen Entscheidung in Nürnberg werden wir nun ein sechstes Sonderprogramm ins Auge fassen.“