Sie sind hier:
  • Neue Formen der Pflege für Kinder und Jugendliche werden erprobt

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Neue Formen der Pflege für Kinder und Jugendliche werden erprobt

21.10.2004

Paten für Kinder psychisch kranker Eltern gesucht

453 Bremer Kinder und Jugendliche leben zur Zeit bei Pflegeeltern. Vor rund zwei Jahren war die Vermittlung vom Amt für Soziale Dienste auf die „PIB – Pflegekinder in Bremen GmbH“ übertragen worden. Nach einer Aufbau – und Konsolidierungsphase sind jetzt gemeinsam vom Amt und dem freien Träger neue Formen der Pflege entwickelt worden, für die ein Bedarf gesehen wird und die erprobt werden sollen. Vorgestellt wurden sie heute (21. Oktober 2004) in einer Pressekonferenz von Jugend- und Sozialsenatorin Karin Röpke und der Leiterin der „PIB GmbH“, Monika Krumbholz.


Senatorin Karin Röpke: „Ich würde mich freuen, wenn noch mehr Familien oder Frauen und Männer als bisher dazu bereit wären, Kinder in Pflege zu nehmen und es damit gelingt für alle betroffenen Kinder und Jugendliche gute Pflegefamilien zu finden. Denen, die sich für diese verantwortungsvolle Aufgabe bereits entschieden haben, danke ich herzlich dafür.“


Die neuen Pflegeformen:


1. Zeitlich befristete Vollzeitpflege


Die zeitlich befristete Vollzeitpflege ist eine Pflegeform mit dem Ziel, Kinder in ihre Herkunftsfamilie innerhalb eines Zeitraums von bis zu zwei Jahren zurück zu führen. Die Besonderheit gegenüber anderen Pflegeformen ist die gleichzeitige Betreuung der Herkunftsfamilie. Während das Kind in der Pflegefamilie lebt, sollen seine leiblichen Eltern durch besondere Unterstützung in die Lage versetzt werden, ihre Überforderung bei der Erziehung zu überwinden.


2. Sonderpädagogische Vollzeitpflege


Die sonderpädagogische Vollzeitpflege wird von sonderpädagogisch-psychologisch und/oder medizinisch-pflegerisch qualifizierten Einzelpersonen, Paaren oder Lebensgemeinschaften übernommen. Sie bieten Kindern/Jugendlichen mit einer wesentlichen seelischen und/oder körperlichen, geistigen oder mehrfachen Behinderung einen familiären Rahmen. Bisher mussten diese Kinder überwiegend in Einrichtungen untergebracht werden.


3. Patenschaften für Kinder psychisch kranker Eltern


Bei den Patenschaften für Kinder psychisch kranker Eltern handelt es sich um ein professionell begleitetes Angebot für Kinder, die bei psychisch kranken Müttern/ Vätern/ Eltern aufwachsen. Es soll damit vermieden werden, dass sie aus der Familie herausgenommen werden müssen. Dieses Modell ist verwandtschaftlichen Unterstützungsnetzen für Kinder und ihre Angehörigen in Not- und Krisenzeiten nachgebildet. Die Hilfe ist darauf konzentriert, Kinder und ihre Eltern zu entlasten, Versorgungs- und Erziehungsmängel zu kompensieren, Kindern und Angehörigen in Krisen beizustehen und den Kindern in Zeiten stationärer Aufenthalte des/der betroffenen Angehörigen eine verlässliche, vertraute Versorgung zu bieten.


Bisher praktizierte Formen der Pflege:


Allgemeine Vollzeitpflege


Insbesondere geeignet ist die Pflegeform, wenn ein Kind oder eine Jugendliche/ein Jugendlicher wegen des dauerhaften Ausfalls der Eltern in der Herkunftsfamilie nicht mehr versorgt werden kann.


Heilpädagogische Vollzeitpflege:


Sie erstreckt sich auf die Versorgung, Erziehung und Förderung von besonders entwicklungsbeeinträchtigten beziehungsweise verhaltensauffälligen Kindern und Jugendlichen.



Wer ein Kind in Pflege nehmen will muss sich grundsätzlich dafür qualifizieren. Die Vorbereitung, Weiterbildung und Qualifizierung für Pflegeeltern erfolgt durch die Pflegeelternschule des Vereins „WIR – Pflege- und Adoptivfamilien Bremen e.V.“ in Zusammenarbeit mit dem „PIB“. Auch die Pflegeelternschule befindet sich in den Räumen Bahnhofstraße 28-31.


Interessierte können sich unter (0421) 95 88 200 beim PIB, Bahnhofstraße 28 bis 31, melden (montags bis donnerstags 8.30 bis 16 Uhr, freitags 8.30 bis 14 Uhr).