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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Arbeitslosengeld II: Umstellungsprozess läuft in Bremen auf Hochtouren

04.08.2004

Anträge werden ab 9. August an erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger/innen verschickt

Am 1. Januar 2005 tritt das Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitssuchende - in Kraft. Wer jetzt Arbeitslosenhilfe erhält oder als Erwerbsfähiger mit Sozialhilfe unterstützt wird, bekommt dann das sogenannte Arbeitslosengeld II.


Die bisherigen rund 20 500 erwerbsfähigen Bezieher/innen von Sozialhilfe in der Stadt Bremen bekommen ab 9. August die entsprechenden Anträge zugeschickt. Dabei wird es nach Angaben von Dr. Arnold Knigge, Staatsrat bei der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, den Betroffenen so leicht wie möglich gemacht, die Anträge auszufüllen. Dr. Knigge: „Wir vereinfachen das Verfahren, in dem wir auf die Fallakten zurückgreifen und die darin verfügbaren Daten nutzen. Die Antagsteller/innen müssen dann lediglich Zusatzfragen beantworten in einem Umfang von maximal sechs DIN-A4 Seiten.“ Mit dem An-trag werde ein Brief an alle verschickt, in dem um Zustimmung zu dem gewählten Verfahren gebeten wird. Dies, so der Staatsrat, ist mit dem Datenschützer abgestimmt.


Kommen die Fragebögen zurück, werden die Daten in den 12 Sozialzentren des Bremer Amtes für Soziale Dienste und in den JobCentern elektronisch erfasst. Die Dateneingabe erfolgt in ein neues Software-Programm („A2LL“), das ab Oktober zur Verfügung steht und das dann auch bei der Bremer Agentur für Arbeit vorhanden sein wird.


Für die Dateneingabe wird in den Sozialzentren und den JobCentern zusätzliches Personal benötigt. Zwar werde versucht, einen Großteil der Mehrbelastung durch freiwillige bezahlte Überstunden oder einer Aufstockung der Arbeitszeit aufzufangen, so Staatsrat Dr. Knigge, doch auch zusätzliche befristet beschäftigte Kräfte seien notwendig. Unterstützung kommt auch vom „Fachdienst Arbeit“ des Amtes für Soziale Dienste. Am 10. Dezember 2004 soll die Umstellung beendet sein.


Bereits im Vorfeld des neuen Gesetzes haben sich die Behörde für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, das Amt für Soziale Dienste und die Bremer Agentur für Arbeit auf die Vorbereitung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) verständigt und eine entsprechende Absichtserklärung verfasst. Vorbehaltlich einer politischen Beschlussfassung soll die ARGE als GmbH gegründet werden. Das Amt für Soziale Dienste und die Agentur für Arbeit arbeiten zur Zeit an einem Gesellschaftsvertrag. Vorbereitend auf die ARGE wurde bereits im April 2004 der Arbeitskreis „ProArge“ gegründet. In dieser gemeinsamen Arbeitsorganisation aller Beteiligten wird unter anderem über die konkreten Aufgaben der ARGE, ihre Standorte und ihre Ausstattung mit Personal beraten.


Mitarbeiter/innen der Sozialzentren können sich in einem mit dem Personalrat abgestimmten Verfahren um einen Wechsel in die ARGE bewerben, Arbeitgeber und Dienstherr bleibt jedoch das Amt für Soziale Dienste. Die Zuordnung soll im September abgeschlossen sein, damit noch ausreichend Zeit für Schulungen bleibt.


Staatsrat Dr. Knigge: „Insgesamt befinden wir uns in einem großen Umstellungsprozess, an dem viele engagiert beteiligt sind und der auf Hochtouren läuft. Ich bin zuversichtlich, dass wir in Bremen die zeitlich gesteckten Ziele erreichen.“