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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Die Gesundheitsbehörde warnt vor Ephedra-Kraut


25.03.2004

Die Bremer Gesundheitsbehörde warnt aus gegebenem Anlass vor dem unkontrollierten Verzehr von Produkten, die Ephedra-Kraut enthalten und weder als Arzneimittel zugelassen sind noch als Lebensmittel vertrieben werden dürfen. Über das Internet wurden und werden möglicherweise weiterhin Ephedra-haltige Produkte als Nahrungsergänzungsmittel oder Tee angeboten. Rechtlich bedürfen diese Produkte einer Zulassung als Arzneimittel.

Nach Angaben des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sowie des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) kann es beim Verzehr solcher Produkte zu unerwünschten Wirkungen kommen wie zum Beispiel Pupillenerweiterung, Nervosität, Zittern, Schweißausbrüchen, Herzrhythmusstörungen, erhöhtem Blutdruck und bei hoher Dosierung zu Krampfanfällen und psychischen Veränderungen. In den USA sind bereits mehrere hundert Menschen durch die unkontrollierte Einnahme solcher Produkte erkrankt, mehr als zehn starben an den Folgen. Die Einnahme von Ephedra-Produkten sollte auf keinen Fall ohne ärztliche Verordnung bzw. nur nach Absprache mit einem Arzt beziehungsweise nach Beratung durch den Apotheker eingenommen werden.


Ephedra (Meerträubel) ist ein chinesisches Heilmittel. Es wird unter dem chinesischen Namen Ma-huang oder als Mormonen-, Brigham- und Mexikanischer Tee gehandelt. In Deutschland werden Ephedra-haltige Produkte als apothekenpflichtige Arzneimittel eingestuft. Über das Internet werden sie aber auch als Nahrungsergänzungs- oder Lebensmittel angeboten. So wird Ephedra-Tee als Appetitzügler beworben, der - angeblich - überschüssiges Fett verschwinden und Muskeln wachsen lassen soll. Heuschnupfen-Patienten -so die Werbung - würden von ihrer Allergie befreit. Mit derartigen medizinischen Aussagen darf in Deutschland nur für rezeptfreie Arzneimittel geworben werden, für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit in einem Zulassungsverfahren nachgewiesen wurden.

Mit dem Internethandel werden diese Zulassungsbeschränkungen umgangen - weder Qualität noch Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Produkte sind gewährleistet.