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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Sozialsenatorin Karin Röpke: „Nur im Miteinander ist Eingliederung dauerhaft möglich“


09.03.2004

Senat beschließt Integrationskonzept für Zuwanderer und Zuwanderinnen im Lande Bremen

Der Senat hat heute (9. 3.2004) die „Konzeption zur Integration von Zuwanderern und Zuwanderinnen im Lande Bremen 2003 – 2007, Grundsätze, Leitlinien und Empfehlungen für die bremische Integrationspolitik“ beschlossen. Sie baut auf der Konzeption der vergangenen Legislaturperiode auf.


Für das jetzt vorliegende Konzept haben sich die Fachressorts in Bremen und der Magistrat Bremerhaven wieder Ziele in unterschiedlichen Schwerpunktbereichen und Handlungsfeldern gesetzt, die in der laufenden Legislaturperiode erreicht werden sollen. Die Umsetzung wird erneut vom Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales sowie der Deputation für Soziales, Jugend, Senioren und Ausländerintegration begleitet.


Nach Angaben von Sozialsenatorin Karin Röpke ist die Integration der Zuwanderinnen und Zuwanderer als „bedeutende gesellschaftliche und staatliche Aufgabe“ ein Schwerpunkt bremischer Politik. Sie sei dann erfolgreich, wenn die „Aufnahme in die Gemeinde“ gelingt. Integration sei keine Einbahnstraße in der sich nur die Zuwander/innen bewegen müssten, sondern erfordere auch von den Einheimischen die Zugewanderten aufzunehmen und zu akzeptieren. „Nur im Miteinander ist die Eingliederung dauerhaft möglich“, betonte Senatorin Röpke.


„Integrationspolitik im Lande Bremen soll Menschen, die hier ihren Lebensmittelpunkt haben, dazu ermutigen, gemeinsam Verantwortung für ein friedliches Zusammenleben zu übernehmen, die Chancen einer Bereicherung unseres Gemeinwesens durch Neuankömmlinge zu nutzen und denjenigen zu helfen, die zunächst mit Eingewöhnungsschwierigkeiten zurecht kommen müssen“, wird in der Konzeption betont.


Die in Bremen und Bremerhaven seit den 70er Jahren praktizierte Integrationspolitik ist dem Konzept zufolge in den vergangenen Jahren ergänzt worden durch einen stärker differenzierenden, auf die unterschiedlichen individuellen Lebenslagen der Zuwanderer und Zuwanderinnen eingehenden Ansatz. Nach über 40 Jahren Zuwanderung sei es dabei erforderlich gewesen, von einem beschützenden zu einem Ansatz zu gelangen, der die Eigenverantwortung der Zugewanderten stärker in den Vordergrund rückt und staatliche Hilfen nach dem Prinzip des „aktivierenden Staates“ anbietet.


Auf der Grundlage bereits erfolgreicher Integrationshilfen wird sich die Integrationspolitik des Landes Bremen in den nächsten Jahren vorrangig folgenden Aufgaben zuwenden:


a) Schnelle Integration von Neuzuwanderern und Neuzuwanderinnen


Priorität muss eine schnelle Eingliederung derjenigen Menschen haben, die neu in unserer Gesellschaft ankommen. Dies soll geschehen durch „Willkommenspakete“, bestehend aus gezielter Orientierung, Beratung und Sprachförderung. Das Gelingen der Eingliederung wird in hohem Maße vom „Integrationsmanagement“ der betreuenden Stellen bei der Beratung und Verfolgung des individuellen Eingliederungsprozesses abhängen.


b) Nachhaltige und nachholende Integration für bereits hier länger lebende Zuwanderer und Zuwanderinnen


Ein Teil der Migranten und Migrantinnen, die bereits länger oder schon sehr lange hier leben, haben zum Teil aus sehr unterschiedlichen Gründen immer noch Anpassungs- und Akzeptanzprobleme. Diesen Mitbürgern und Mitbürgerinnen soll mit speziellen Angeboten, z. B. im Bereich der Sprachförderung, durch Mütterkurse und konkrete Hilfen für Ältere, geholfen und das Leben in unserer Gesellschaft erleichtert werden.


c) Förderung des beruflichen Einstiegs bzw. der Förderung des Wiedereinstiegs


Die überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit stellt nicht nur für Migranten und Migrantinnen, sondern auch für die öffentlichen Haushalte nach wie vor ein großes Problem dar. Ziel muss es daher sein - auch in Zeiten wirtschaftlicher Stagnation - Anstrengungen darauf zu fokussieren, arbeitslosen Zuwanderern und Zuwanderinnen aus dieser Situation heraus zu helfen.


Die Konzeption enthält eine Fülle von Maßnahmen zum Beispiel zu den Bereichen Sprachförderung , Beratung und Orientierung, Vorschulische Erziehung, Eltern- und Familienbildungsarbeit, Schulische Bildung, Arbeit, Beschäftigung und Ausbildung

Gesundheitsversorgung, Wohnsituation, Antidiskriminierungsarbeit und Bekämpfung der Fremdenfeindlichkeit gestellt sind.


Die Umsetzung wird dokumentiert und über die Ergebnisse wird der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales einen Bericht vorlegen.