Sie sind hier:
  • Sozialsenatorin Karin Röpke: „Sparvorschläge“ von Jörg Kastendiek populistisch und wenig hilfreich

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Sozialsenatorin Karin Röpke: „Sparvorschläge“ von Jörg Kastendiek populistisch und wenig hilfreich

19.09.2003

Mit Interesse hat Sozialsenatorin Karin Röpke zur Kenntnis genommen, dass der Vorsitzende der CDU-Fraktion in der Bremischen Bürgerschaft, Jörg Kastendiek, sich an der Lösung der Finanzprobleme im Sozialressort beteiligen möchte. „Leider aber“, so die Senatorin heute (19.9.2003) „stammen seine Vorschläge entweder aus der Mottenkiste oder er rennt damit offene Türen ein.“ Die Senatorin: „Populistische Vorschläge sind wenig hilfreich und bringen uns nicht weiter.“

Auch Herr Kastendiek müsse wissen, dass der Regelsatz in der Sozialhilfe zwischen Bremen und München bereits jetzt unterschiedlich ist (Bremen 296 Euro monatlich für den Haushaltsvorstand, München 316 Euro). An diesem absoluten Existenzminimum Abstriche machen zu wollen sei in höchstem Maße unsozial. Es erstaune sie, so Karin Röpke, dass ein solcher Vorschlag von einem Christdemokraten gemacht werde. Das Niveau der Sozialhilfesätze werde in vielen Gremien bundesweit abgestimmt und es komme für sie nicht in Frage, Hilfebedürftige in Bremen wesentlich schlechter zu stellen als in anderen Städten. Zudem gebe es durchaus weitere Unterschiede, die die Lebenshaltungskosten in den verschiedenen Städten berücksichtigten. So betrug die für Sozialhilfeempfänger/innen in Bremen anerkannte Bruttokaltmiete im vergangenen Jahr im Schnitt 300 Euro, in München waren es 443 Euro.

„Die wirklich brennenden Probleme klammert Herr Kastendiek aus“, betonte die Senatorin.

Dies seien die enorm gestiegenen Kosten in der Erziehungshilfe und in der Eingliederungshilfe für behinderte und für ältere Menschen. Da seien die Kostensteigerungen in anderen Großstädten noch viel höher als in Bremen. „Herr Kastendiek verschweigt auch, dass wir in den letzten Jahren schon erheblich gegengesteuert haben“, sagte Karin Röpke weiter. Ohne diese positiven Steuerungseffekte im Bereich der Hilfen zum Lebensunterhalt sähe die Haushaltsbelastung noch ganz anders aus. Dass Bremen hier Erfolge vorweisen könne, zeige ein kürzlich vorgelegter „Kennzahlenvergleich“ von 16 Großstädten. Die sogenannte Sozialhilfe-Dichte liege in Bremen aktuell bei 87. Das heißt 87 von 1000 Einwohnern Bremens beziehen Sozialhilfe. Im Jahre 2000 waren es noch 94.

Selbstverständlich wird nach ihren Angaben auch in Bremen ohne Pardon überprüft, ob Sozialhilfe zurecht bezogen wird. Senatorin Röpke: „Wir schöpfen alle rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten dafür aus.“ Diese Überprüfungen ergeben jedoch regelmäßig, dass in weniger als einem Prozent aller Fälle Sozialhilfe missbräuchlich beantragt wurde. „Dies zeigt, dass es weit weniger Missbrauch von Sozialhilfe gibt, als manche uns glauben machen wollen“. Im übrigen seien alle Vorschläge der CDU in den vergangenen Jahren zum Abgleich von Daten übernommen worden. „Wie wir allerdings das Bankgeheimnis knacken sollen, das muss Herr Kastendiek uns noch verraten“, so Karin Röpke.

Auch der Paragraph 25 des Bundessozialhilfegesetzes, der eine Kürzung der Sozialhilfe vorsieht wenn arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger/innen eine angebotene zumutbare Arbeit ablehnen, werde konsequent umgesetzt. So lag Bremen im bereits erwähnten „Kennzahlenvergleich“ der Großstädte im vergangenen Jahr bei Kürzungen an der Spitze.

In der medizinischen Versorgung haben nicht versicherte Sozialhilfeempfänger/innen nach den Worten der Senatorin rechtlich die gleichen Ansprüche wie Kassenpatienten. Das geplante Gesundheits-Modernisierungsgesetz des Bundes, für das sich Bremen sehr eingesetzt habe, sieht vor, dass diese Hilfebedürftigen künftig von den Krankenkassen wie Mitglieder behandelt werden. Senatorin Röpke: „Nach vielen Jahren intensiver Verhandlungen wurde nun dieser Fortschritt erreicht, den ich sehr begrüße.“