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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Röpke verfügt Haushaltssperre

05.09.2003

Alle neuen Maßnahmen im Arbeits-, Sozial-, Jugend- und Gesundheitsbereich auf Eis gelegt

Sozialsenatorin Karin Röpke hat heute (5.9.2003) für alle Bereiche ihres Ressorts eine Haushaltssperre für dieses Jahr verfügt. Danach dürfen ab sofort keine neuen Maßnahmen mehr begonnen werden, für die keine gesetzlichen oder anderen Verpflichtungen bestehen.

Ausgaben und Verpflichtungen darf es damit nur noch geben, wenn sie zwingend zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes notwendig sind, wenn sie auf gesetzlich beschlossenen Maßnahmen (z.B. Sozialhilfe) oder Verträgen beruhen oder wenn bereits Zuwendungsbescheide erteilt worden sind.

„Ursache dieser harten Maßnahme sind vor allem die gestiegenen Ausgaben bei den Sozialleistungen, die dieses Jahr voraussichtlich netto um rund 30 Mio. € höher liegen werden, als im März 2001 angenommen worden war“, erklärte die Senatorin. Seinerzeit hatte das Sozialressort mit dem Senat einen Kontrakt über die Ausgabenentwicklung der Sozialleistungen abgeschlossen. Hintergrund der jetzigen Steigerung sei vor allem die damals nicht absehbare weiterhin andauernde Stagnation der Wirtschaft. Deshalb sei es nicht wie ursprünglich erwartet gelungen, mehr arbeitslose Sozialhilfeempfängerinnen und –empfänger wieder in Arbeit zu bringen. Weitere Ursachen seien die gestiegenen Bedarfe im Bereich der Erziehungshilfen und bei den Hilfen für behinderte und alte Menschen. „Ohne unseren Umbau in den sozialen Diensten, wie die Einführung des Fallmanagements oder die konsequente Umsetzung des Prinzips ‚Fördern und Fordern’, wären die Ausgaben noch stärker gestiegen“, stellte die Senatorin fest. Aber die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die notwendigen Bedarfe für behinderte und alte Menschen sowie für Familien mit Erziehungsproblemen ließen sich vom Ressort nicht oder kaum beeinflussen.

„Niemand muss befürchten, dass er Geld, das ihm zusteht oder zugesagt worden ist, nicht bekommt“, stellte Senatorin Röpke nachdrücklich fest. Gleichwohl könnten auf Grund der Haushaltssperre neue Projekte oder Maßnahmen nicht mehr begonnen werden. Das sei insbesondere für den Jugend- und Sozialbereich ein heftiger Eingriff. Sie sei sich bewusst, dass eine Haushaltssperre immer nur das letzte Mittel sein kann. Aber die finanzielle Entwicklung erlaube keine Alternative.