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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Senatorin Karin Röpke zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts

19.12.2002

„Wir hätten uns eine andere Entscheidung gewünscht“, betonte Bremens Sozialsenatorin Karin Röpke nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, mit dem das Zuwanderungsgesetz aus formalen Gründen für ungültig erklärt wurde.


Es sei bedauerlich, so die Senatorin, dass nunmehr der Integrationsprozess vorerst nicht mit der erforderlichen Schnelligkeit vorangetrieben werden könne.


Für die ausländischen Mitbürger/innen bedeute dies, dass sie in wesentlich geringerem Umfang als im Gesetz vorgesehen von Sprachkursen profitieren könnten, die eine Eingliederung erleichtern. Zu dem gebe es auch keine Verpflichtung, diese Kurse zu absolvieren, wie es das Gesetz beinhaltete.