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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Beratung und Unterstützung behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen wird entscheidend verbessert

31.05.2002

Sieben Servicestellen für Rehabilitation in Bremen und Bremerhaven nehmen ihre Arbeit auf

Am 1. Juni 2002 ist es so weit: Fünf Servicestellen für Rehabilitation in Bremen und zwei Servicestellen in Bremerhaven für behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen werden eröffnet. Das hat Sozialsenatorin Karin Röpke heute (29. Mai 2002) in einer Pressekonferenz gemeinsam mit Vertreter/innen der Rehabilitationsträger mitgeteilt. Das neue Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) verpflichtet dazu, gemeinsame Servicestellen einzurichten.


Beteiligt an diesen Servicestellen sind alle Träger der Rehabilitation: Das Arbeitsamt, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, die Krankenkassen, die Rentenversicherungen, die Jugend- und Sozialhilfeträger, die Träger der Kriegsopferversorgung und der Kriegsopferfürsorge und das Integrationsamt. Die barrierefreien Servicestellen sind von den Krankenkassen (Allgemeine Ortskrankenkassen in Bremen und Bremerhaven, Betriebskrankenkasse Unterweser, Innungskrankenkasse, Handelskrankenkasse, jeweils in Bremen) und den Rentenversicherungsträgern (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte in Bremen und Landesversicherungsanstalt Oldenburg-Bremen in Bremerhaven) in ihren bisherigen Räumlichkeiten eingerichtet.


Alle Rehabilitations-Träger gemeinsam bilden das Beratungsteam der Servicestellen. Die Servicestellenmitarbeiter und -mitarbeiterinnen können mit den anderen Trägern telefonisch, schriftlich, per Telefax oder auch per email Kontakt aufnehmen, um weitergehende Ansprüche der Ratsuchenden zu klären. Die Entscheidung über die Bewilligung der Leistungen wird jedoch nicht durch die Servicestellen, sondern durch den zuständigen Träger getroffen.


Auch bisher haben die Rehabilitations-Träger Serviceleistungen in ihren Bereichen erbracht. Neu ist nunmehr die systematische und organisierte Zusammenarbeit als "ein gemeinsames Beratungsteam".


Rehabilitation hat das Ziel, behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Gelegentlich weiß ein Betroffener aber gar nicht, wohin er sich mit seinem Anliegen wenden soll. Es gibt viele verschiedene Träger der Rehabilitation, die im unterschiedlichen Maße und aus unterschiedlichen Gründen für Rehabilitationsleistungen zuständig sind.


Somit kann also der erste Kontakt zu einer Servicestelle entscheidend dafür sein, wie gut die Weichen für den späteren Verlauf einer Maßnahme gestellt werden. Dabei ist auch wichtig, dass die Ratsuchenden umfassend über alle Möglichkeiten, die für sie in Frage kommen, informiert und bei der Antragsstellung unterstützt werden. Die Servicestellen-Mitarbeiter/innen geben alle Auskünfte und Informationen und bieten die erforderliche Unterstützung und Begleitung bei den Anträgen.


Möglich wird dies dadurch, dass die Beratungsteams in allen Zweigen der Rehabilitation geschult worden sind und sich bei Zweifelsfragen immer sofort an Ansprechpartner/innen anderer Träger, mit denen sie vernetzt sind, wenden können. Im Rahmen ihrer Aufgaben werden die Servicestellen – und auch das ist neu - mit den Verbänden behinderter Menschen sowie mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege und den Selbsthilfeeinrichtungen zusammenarbeiten. Im Lande Bremen wird eine enge und vertrauensvolle Kooperation angestrebt. Das Sozialressort unterstützt und begleitet diesen Beteiligungsprozess.


Der Bundesgesetzgeber hat erstmalig durch das neue SGB IX dafür gesorgt, alle grundlegenden Regelungen für die Bewilligung von Leistungen, für die Kooperation der Rehabilitations-Träger und die Beteiligung der Betroffenen und ihrer Verbände einheitlich zu bestimmen. Dabei stehen die besonderen Belange der behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen im Mittelpunkt.


Alles, was die Träger an Beratung und Betreuung bisher schon geboten haben, bleibt weiterhin erhalten: Wer also bisher schon genau wusste, wer für ihn zuständig ist, wird nicht verpflichtet, die Servicestellen aufzusuchen. Er oder sie kann die bestehenden Kontakte weiter nutzen.