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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Beitritt zur Pflegeversicherung bis zum 30. Juni 2002 auch nachträglich möglich

16.05.2002

Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales teilt mit:

Durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 3. April 2001 wurde der Gesetzgeber beauftragt, Personen, die nicht krankenversichert sind oder waren und damit zu Beginn der Pflegeversicherung auch nicht Mitglied der Pflegeversicherung geworden sind, gleichwohl in den Schutz der Pflegeversicherung aufzunehmen.


Durch das Pflegeleistungsergänzungsgesetz vom 14. Dezember 2001 wurde daher ein dreistufiges Beitrittsrecht zur Pflegeversicherung geschaffen für Personen, die bisher nicht Mitglieder der Pflegeversicherung sind.


Das Ressort für Soziales empfiehlt diesen Personen zu prüfen, ob das bis zum 30. Juni 2002 befristete Beitrittsrecht für sie oder ihre Familienangehörigen in Frage kommt. Auskünfte dazu erteilen alle Kranken- beziehungsweise Pflegekassen.


Das Beitrittsrecht gilt nicht für Männer und Frauen, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beziehen.