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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Bremisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen wird erarbeitet

07.03.2002

Auf der Grundlage des Bundesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen wird eine Arbeitsgruppe aus Vertreter/innen aller Senatsressorts unter Federführung des Senators für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales ein entsprechendes bremisches Landesgesetz erarbeiten.

Begleitet wird dieser Prozess durch einen Ausschuss der staatlichen Deputation für Soziales, Jugend und Senioren. Diesem Ausschuss sollen auch Mitglieder der Deputationen für Bau, Bildung sowie des Rechtsausschusses angehören. Außerdem werden in die Beratungen drei Vertreter/innen der Behindertenverbände einbezogen. Beteiligt werden sollen auch externe Fachleute.

Die staatliche Deputation für Soziales, Jugend und Senioren hat diesem Verfahren heute (7. März 2002) zugestimmt.