Sie sind hier:
  • Hort-Beiträge sollen gesenkt werden -

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Hort-Beiträge sollen gesenkt werden

16.03.2000

Deputation für Soziales und Jugend stimmte Vorschlag von Senatorin Adolf zu

Erfreuliche Nachricht für viele Eltern, deren Kinder in Horten in der Stadt Bremen betreut werden: Die städtische Deputation für Soziales, Jugend und Senioren hat heute (16.März 2000) einer vom Ressort für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales vorgeschlagenen Änderung der Beitragsordnung zugestimmt. Dies bedeutet, dass Eltern ab August teilweise wesentlich weniger für die Betreuung im Hort bezahlen müssen, wenn auch die Bremische Bürgerschaft (Stadt) dem Beschluss folgt. Der Jugendhilfeausschuss hat bereits entsprechend beschlossen.

"Der zeitliche Umfang der Betreuung im Hort reduziert sich teilweise durch die Einführung der verlässlichen Grundschule, folglich senken wir auch alle Beiträge über dem Grundbetrag von 50 Mark", kündigte die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Hilde Adolf, an.

Die Beiträge richten sich nach dem Jahres-Einkommen der Familie und sind in zwölf Stufen gestaffelt. Ein Elternpaar mit einem Kind und einem Einkommen von 60000 Mark pro Jahr soll demnach künftig 142 Mark im Monat zahlen, bisher waren es 155 Mark. Für Eltern mit 3 Kindern und einem Jahres-Einkommen von beispielsweise 84000 Mark verringert sich der Beitrag für die Betreuung im Hort von 217 auf 204 Mark pro Kind und Monat. Wer bisher nur den Mindestbeitrag von 50 Mark monatlich bezahlte, für den bleibt dieser Betrag gleich. Dies deshalb, weil er praktisch nur für das Mittagessen entrichtet wird Hintergrund der Beitragssenkung ist die Einführung der "verlässlichen Grundschule" von acht bis 13 Uhr. Die Hort-Betreuung schließt sich dann erst ab 13 Uhr an und umfasst bis zu vier Stunden mit Mittagessen für die Kinder. Um Kindern, die im Hort angemeldet sind, einen häufigen Wechsel von Betreuungs-Personen zu ersparen, können sie auch im Rahmen der "verlässlichen Grundschule" schon vor 13 Uhr im Hort aufgenommen werden, sollte der Unterricht früher enden. Dennoch zahlen die Eltern die neuen, geringeren Beiträge. Auch Kinder, die nur für die "verlässliche Grundschule" angemeldet sind, können bei früherem Ende des Unterrichts bis 13 Uhr in der Hort-Gruppe betreut werden, wenn dort Plätze vorhanden sind. Andernfalls bleiben sie - behütet von geeigneten Personen – bis 13 Uhr in der Schule.

In einer Vereinbarung haben sich Senatorin Adolf und Bildungssenator Willi Lemke darauf verständigt, dass die Grundschulkinder außerhalb des Unterrichts auch in der Schule vorrangig von Fachkräften aus den Horten umsorgt werden.

Bis Ende März haben die Leitungen von Schulen und Horten Zeit, direkt vor Ort über geeignete Kooperationen zu verhandeln. "Es sollen für jeden Standort an den Interessen der Kinder und Eltern orientierte Lösungen gefunden werden", betonte Senatorin Adolf.