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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Deputationen für Soziales, Jugend und Senioren nehmen Haushaltsentwürfe des Ressorts zur Kenntnis

08.05.2001

Anpassung der Kleiderpauschale an Durchschnitt vergleichbarer Städte gebilligt

In einer Sondersitzung haben sich heute (8. Mai 2001) die städtische und die staatliche Deputation für Soziales, Jugend und Senioren mit den Haushaltsentwürfen des Ressorts für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales für die Jahre 2002/2003 befasst und diese zur Kenntnis genommen. Der Doppelhaushalt orientiert sich an dem Ziel, im Jahre 2005 verfassungskonforme bremische Haushalte vorlegen zu können.


Die konsumtiven Ausgaben einschließlich aller Sozialleistungen sind den Entwürfen zufolge für 2002 mit 1,19 Milliarden Mark veranschlagt (Veränderung zum Vorjahr minus 1,2 Prozent) und für 2003 mit 1,16 Milliarden Mark (minus 2,3 Prozent). Die Ausgaben für die Sozialleistungen wurden dabei unter anderem wegen des zu erwartenden Rückgangs bei den Zahlen der Hilfebedürftigen sowie aufgrund von Umsteuerungsmaßnahmen gegenüber der bisherigen Finanzplanung für das Jahr 2002 um 50 Millionen abgesenkt, für 2003 um 70 Millionen Mark. Die Finanzplanung sah für beide Jahre Ausgaben von je rund einer Milliarde Mark für Sozialleistungen vor, wie bereits auch für das laufende Jahr und das Jahr 2000. Gegenüber dem Anschlag für das Jahr 2000 wurden 53 Millionen Mark weniger ausgegeben; nach dem jetzigen Erkenntnisstand werden im laufenden Jahr voraussichtlich ebenfalls rund 50 Millionen Mark weniger benötigt. Diese positive Entwicklung bildet die Grundlage für die Absenkung in den Haushaltsentwürfen 2002/2003.


Der Doppelhaushalt ist eingebettet in eine umfassende, mit dem Senat abgestimmte Umbaustrategie der Aufgabenwahrnehmung des Ressorts bis zum Jahr 2005. Dazu gehören verstärkte Anstrengungen, um arbeitslose Sozialhilfeempfänger/innen wieder in


den Arbeitsmarkt einzugliedern. Dies soll mit intensiverer Beratung und Betreuung (Fallmanagement) geschehen, unter anderem im Rahmen der Bildung von 12 Sozialzentren in der Stadt Bremen und einer engen Verzahnung mit der neugeordneten Arbeitsförderung.


Gleichzeitig wird Spielraum geschaffen, um die Jugendförderung ohne dramatische Einbrüche fortsetzen zu können. Im Bereich der Kinderbetreuung wird das Recht auf einen Kindergartenplatz nicht nur gewährleistet, sondern es werden zunächst modellhaft neue, flexible Angebotsformen entwickelt, die den Wünschen der Eltern entgegenkommen.


Die Deputationen haben sich auch mit Veränderungen bei den Sozialleistungen befasst und sich mehrheitlich damit einverstanden erklärt. Das Ressort kommt der Forderung des Rechnungshofes nach und senkt die Bekleidungspauschale für Empfänger/innen von Sozialhilfe von 600 auf 540 Mark pro Jahr. Diese Pauschale entspricht dem Durchschnitt vergleichbarer Städte (Hannover 418 Mark, Stuttgart 513 Mark, Dortmund 538 Mark, Frankfurt 613 Mark, Hamburg 651 Mark. Im niedersächsischen Umland werden 450 Mark gezahlt). Einmalige zusätzliche Bekleidungshilfen werden auch künftig bei persönlichem Sonderbedarf auf Nachweis gewährt, beispielsweise bei Konfirmatio-nen, Hochzeiten, Beerdigungen oder beim nachweislichen Verlust von Kleidungsstücken.


Das Landespflegegeldgesetz soll abgeschafft werden, allerdings soll Blinden und Schwerbehinderten, die diese Hilfe bisher bekommen, die Leistung weiter gewährt werden, ihr Besitzstand somit gewahrt bleiben. Einsparungen ergeben sich erst dadurch, dass künftig keine neuen Ansprüche entstehen. Die staatliche Deputation erklärte sich mehrheitlich vorbehaltlich einer parlamentarischen Anhörung mit der Aufhebung des Gesetzes und der Schaffung einer Besitzstandsklausel einverstanden.


Beim Sonderfahrdienst für Schwerbehinderte soll die Pauschale von 150 auf 100 Mark im Monat gekürzt werden. Dabei geht das Ressort davon aus, dass Busse und Bahnen mittlerweile in erheblichem Umfang behindertenfreundlich eingerichtet sind. Auch hier wird es in besonderen Härtefällen Ausnahmen geben.