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Der Senator für Finanzen

Neuer kommunaler Finanzausgleichs bringt mehr Gerechtigkeit für beide Städte des Landes Bremen

20.02.2007

Senator Dr. Nußbaum: Nicht allein die Anzahl der Einwohner, sondern auch Bedarfsindikatoren werden zukünftig zur Ermittlung herangezogen

Aus der heutigen Senatssitzung (20.2.2007):
Im Lande Bremen soll es ab dem 1. Januar 2008 einen neuen kommunalen Finanzausgleich für die Städte Bremen und Bremerhaven geben. Darauf verständigten sich Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum und der Bremerhavener Stadtkämmerer, Bürgermeister Michael Teiser einvernehmlich. Der Senat hat sich heute (20.02.2007) mit dieser Finanzausgleichs-Neuregelung befasst und einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bremischen Bürgerschaft zur weiteren Beratung und Beschlussfassung zugleitet. Das zukünftige Gesetz soll die Finanzzuweisungen des Landes an die beiden Kommunen Bremen und Bremerhaven regeln.

Die Inhalte der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs ist in Gesprächen zwischen Senator Dr. Nußbaum und Bürgermeister Teiser sowie in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Vertretern des Senators für Finanzen, der Magistratskanzlei sowie der Stadtkämmerei Bremerhaven einvernehmlich erarbeitet worden. Senator Dr. Nußbaum: „Wir schaffen eine Finanzverteilung zwischen den Gebietskörperschaften, die die Situation Bremerhavens adäquat abbildet und gleichzeitig die Bedarfe der Stadtgemeinde Bremen berücksichtigt“.

Nicht nur Einwohnerzahl, sondern auch Bedarfsindikatoren zur Bemessung
Während im bisherigen System des kommunalen Finanzausgleichs primär die Anzahl der Einwohner die Grundlage für die Zuweisungsbeträge an die Kommunen bildet, werden zukünftig neben der Anzahl der Einwohner auch sogenannte Bedarfsindikatoren zusätzlich zur Ermittlung der Zuweisungsbedarfe an die jeweilige Kommune herangezogen. Bei den zusätzlichen Bedarfsindikatoren im neuen System handelt es sich um die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II, die Schülerzahlen sowie die Infrastrukturaufwendungen für Arbeitsplätze, die zur Ermittlung der Zuweisungsbeträge an die Kommunen mit herangezogen werden. „Wir berücksichtigen diese strukturellen Faktoren, weil wir damit eine gerechtere Zuweisung im Hinblick auf die tatsächliche Bedarfslage in beiden Kommunen sicherstellen wollen“, erläutert der Finanzsenator.

Personalkosten für Polizei und Lehrer werden vom Land erstattet
Neben dieser strukturellen Veränderung im zukünftigen kommunalen Finanzausgleich gibt es in einigen weiteren Bereichen einzelne Regelungsanpassungen, unter anderem bei der Erstattung von Personalkosten für Polizei und Lehrer. Dr. Nußbaum: „Damit wollen wir sicherstellen, dass beide Kommunen durch das Land gleich behandelt werden“. Dabei handelt es sich um folgende Anpassungen:

  • Bremerhaven bekommt zukünftig die Personalkosten für Polizei und Lehrer statt bisher zu 95 % zu 100 % erstattet.
  • Mittel für Investitionen und Sachausgaben bei der Polizei sollen Bremerhaven erstattet werden. Die Erstattung für die Sachausgaben wächst bis 2011 auf 100 % an. Investitionsausgaben werden bereits ab 2008 zu 100 % vom Land erstattet.
  • Das kommunale Steueraufkommen im stadtbremischen Überseehafengebiet in Bremerhaven kommt im neuen kommunalen Finanzausgleich der Seestadt zu (5 Mio. €).

Finanzsenator Dr. Nußbaum äußerte sich erfreut über die mit Bürgermeister Teiser verabredete Neugestaltung des kommunalen Finanzausgleichs: „Mit der zukunftsorientierten neuen Struktur der Ermittlung der Zuweisungsbeträge gemäß der weiteren Entwicklung der festgelegten Bedarfsindikatoren wird die Basis für eine gerechtere Zuweisung von Landesmitteln im Gesamtsanierungsprozess auf die beiden Kommunen geschaffen. Personalkosten für Polizei und Lehrer werden woanders auch von den Ländern getragen. Da ist es nur gerecht, dass sie zukünftig in vollem Umfang der Stadtgemeinde Bremerhaven erstattet werden“.

Innerhalb des Systems des kommunalen Finanzausgleichs werden derzeit jährlich rund 800 Mio. € vom Land auf die beiden Kommunen verteilt (ca. 585 Mio. € auf die Stadtgemeinde Bremen und ca. 215 Mio. € auf die Stadtgemeinde Bremerhaven).

Die heute vom Senat beschlossenen Veränderungen im kommunalen Finanzausgleich des Landes Bremen sollen zum 01.01.2008 in Kraft treten.