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Der Senator für Finanzen

Aktueller Steuertipp: Renten und Pensionen

06.01.2006

Neues Merkblatt des Bremer Finanzsenators informiert über die Besteuerung

Die Altersbezüge von Rentnern und Pensionären wurden in der Vergangenheit ungleich besteuert. „Das geht so nicht mehr“, urteilte das Bundesverfassungsgericht und setzte dem Bundesgesetzgeber eine Frist zur Rechtsänderung. Seit dem 1. Januar 2005 gilt deshalb das Alterseinkünftegesetz. Viele Rentner fragen sich, ob sie jetzt zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind. Grund genug für Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum, die Bürgerinnen und Bürger mit einem Merkblatt über die Besteuerung von Renten und Pensionen zu informieren.


Der Grundtenor: Für die Mehrheit der heutigen Rentner und Pensionäre ändert sich nichts. So zahlt zum Beispiel ein alleinstehender Rentner ohne weitere Einkünfte in der Regel keine Steuer auf seine Rente, wenn diese monatlich 1.583 € nicht überschreitet. Das sind rund 19.000 € pro Jahr. Bei Verheirateten sind erst bei der doppelten Summe (also rund 38.000 € im Jahr) Steuern auf die Rente zu zahlen. Die Steuerpflicht, bzw. deren genaue Höhe hängt allerdings auch von den jeweiligen individuellen Belastungen ab, die steuerlich abzugsfähig sind, wie z.B. den Krankenversicherungsbeiträgen.


Einen Überblick über die Neuregelungen bietet der aktuelle Steuertipp „Renten und Pensionen“ des Senators für Finanzen. Dieses Merkblatt liegt in den Zentralen Informations- und Annahmestellen (ZIA) der Finanzämter in Bremen und Bremerhaven sowie im BürgerServiceCenter Mitte (BSC) aus. Diese Stellen helfen auch bei weiteren Fragen gerne weiter.


Das Merkblatt ist auf der Internetseite des Senators für Finanzen eingestellt:
http://www2.bremen.de/finanzsenator/steuertipp-renten-pensionen