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Der Senator für Finanzen

Einkommensteuer-Vorauszahlung: Die gesenkten Tarife wurden in Bremen bereits berücksichtigt

11.03.2004

Nach Medienberichten werden die Vorauszahlungsbescheide für die Einkommensteuer in einigen Ländern auf der Basis des für 2003 gültigen Einkommensteuertarifs festgesetzt. Der für das Veranlagungsjahr 2004 gültige Einkommensteuertarif sei aber niedriger und würde bei Zugrundelegen zu einer geringeren Vorauszahlung führen. Dem Fiskus entstehe durch diese Praxis der Vorteil eines „zinslosen Kredits“. Das Einkommensteuerrecht (§ 37 EStG) bestimme zwar, dass sich die Vorauszahlungen grundsätzlich nach der sich bei der letzten Veranlagung ergebenden Steuer, also auf der Basis des Tarifs für 2003, bemessen würde, gleichwohl bestehe für die Steuerpflichtigen aber die Möglichkeit, die Herabsetzung der Steuer auf die voraussichtlich geschuldete Höhe zu beantragen.

Nach Mitteilung des Senators für Finanzen ist in der Hansestadt weder ein solcher zusätzlicher Antrag nötig noch entsteht hier für den Fiskus der Vorteil eines „zinslosen Kredits“: In Bremen wurden nämlich für die maschinelle Festsetzung von Vorauszahlungen neben anderen sich aus dem Steueränderungsgesetz 2003 und Haushaltsbegleitgesetz 2004 ergebenden Änderungen die neuen gesenkten Einkommensteuertarife bereits berücksichtigt. Eine zusätzliche Antragstellung für den Bürger zum Zwecke der Herabsetzung der Vorauszahlungen ist damit entbehrlich.