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    Senat verabschiedete den Zuwendungsbericht 2004

Der Senator für Finanzen

Aus der heutigen Senatssitzung (2.3.2004):

Senat verabschiedete den Zuwendungsbericht 2004

02.03.2004

Er enthält für 2002 ca. 3.400 Zuwendungen im Gesamtumfang von 345 Millionen € mit Angabe der Empfänger und der Zweckbestimmung

Der Senat hat heute (2.3.2004) den Zuwendungsbericht 2004 über die Zuwendungen des Jahres 2002 beraten. Der Bericht, der jetzt dem Haushalts- und Finanzausschuss vorgelegt werden soll, enthält ca. 3.400 vom Land und der Stadtgemeinde Bremen gewährte Zuwendungen mit Angabe der Empfänger, der Zweckbestimmung, der eingesetzten Eigenmittel der Empfänger, der Mittel anderer Zuwendungsgeber und eine Angabe, ob der gewünschte Zweck der Zuwendung erreicht wurde. Der Haushalts- und Finanzausschuss wird den einen Aktenordner umfassenden Bericht insbesondere für seine bevorstehenden Beratungen zu den Haushalten 2004 / 2005 verwenden.

Über Zuwendungen wird die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben durch Träger außerhalb der öffentlichen Verwaltung finanziert. Grundlage ist dabei die Landeshaushaltsordnung (LHO), in der festgelegt ist, dass Zuwendungen nur dann gegeben werden dürfen, wenn die Freie Hansestadt Bremen an der Erfüllung dieser Zwecke durch Stellen außerhalb der Verwaltung „ein erhebliches Interesse hat, das ohne diese Zuwendungen nicht oder nicht im notwendigen Umfang befriedigt werden kann“. Typische Aufgabenbereiche für Zuwendungen sind zum Beispiel die Wirtschaftsförderung, die Kinder- und Altenbetreuung und die Kulturförderung.

Zuwendungsempfänger können eine sogenannte „institutionelle Förderung“, eine Förderung der Einrichtung an sich, oder eine „Projektförderung“, eine Förderung einer bestimmten zeitlich begrenzten Maßnahme, erhalten. Zuwendungen können als Anteilsfinanzierung, als Fehlbedarfsfinanzierung oder auch als Festbetrag gewährt werden. Die Empfänger müssen die Zuwendung beantragen und eine Reihe von Unterlagen vorlegen bzw. Auskünfte geben. Nach Ende der bezuschussten Maßnahme bzw. des Wirtschaftsjahres muss der Zuwendungsempfänger die Verwendung der Mittel nachweisen. Das gewährende Ressort und der Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen haben das Recht, die Mittelverwendung beim Empfänger zu überprüfen.

Das gesamte Volumen der Zuwendungen betrug 2002 rund 345 Mio. €. Das sind im Durchschnitt etwa 14 Prozent des Haushaltsvolumens der betroffenen Ressorts. Naturgemäß weicht der Anteil in den Ressorts sehr stark von diesem Durchschnittswert ab. Spitzenreiter ist das Ressort Senator für Wirtschaft und Häfen mit 82 Prozent (165 Mio. €), gefolgt vom Ressort Senator für Kultur mit 54 Prozent (45 Mio. €). Im Ressort Senator für Bau, Umwelt und Verkehr sind es dagegen nur 1 Prozent (5 Mio. €) der Gesamtausgaben.