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Der Senator für Finanzen

Finanzamt: Hundehalter sollen Steuer für 2004 überweisen

02.01.2004

Bisherige türkisfarbene Steuermarken gelten in diesem Jahr weiter

Das Finanzamt Bremen-Mitte erinnert die Hundehalter in der Stadtgemeinde Bremen an die Fälligkeit der Hundesteuer für das Jahr 2004 zum 15. Januar 2004. In den Fällen, in denen sich keine Änderung gegenüber dem Vorjahr ergeben hat, erhalten Hundebesitzer keinen gesonderten Hundesteuerbescheid. Die Tierhalter werden gebeten, die Hundesteuer in Höhe von 122,64 Euro je Hund bis zum 15. Januar 2004 auf eines der Konten der Finanzkasse Bremen-Mitte zu überweisen oder dem Finanzamt rechtzeitig eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Besonders wird darauf hingewiesen, dass nur die Überweisung auf eines der folgenden Konten möglich ist: Bremer Landesbank, Konto-Nr.107 011 0002 (BLZ 290 500 00), und Sparkasse Bremen, Konto-Nr. 109 0901 (BLZ 290 501 01).

Neue Hundesteuermarken werden nicht ausgegeben; die bisherigen (türkisfarbenen) gelten weiter. Nähere Informationen zur Hundesteuer können im Internet unter www.bremen.de/finanzsenator abgerufen werden.

Im Jahr 2003 wurde in der Stadtgemeinde Bremen für 11.581 Hunde Steuer bezahlt. Dabei handelte es sich um Einnahmen in Höhe von 1.420.320,80 Euro. Daneben wurden in Bremen weitere 547 Hunde gehalten, für die keine oder eine ermäßigte Steuer entrichtet werden muss. Steuerbefreiung ist nur für Diensthunde möglich; für Wachhunde wird die Hundesteuer ggf. um die Hälfte ermäßigt.