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Der Senator für Finanzen

Verordnung zur Gewährung von Altersteilzeit wird aufgehoben


11.11.2003

Aus der heutigen Senatssitzung (11.11.2003):

Die Regelungen zur Altersteilzeit der Beamten und Arbeitnehmer bedürfen aus finanziellen und personellen Gründen einer grundlegenden Veränderung. Das Gesetz zur Änderung des Bremischen Beamtengesetzes vom 18. Dezember 2001 hat nicht zu den seinerzeit gewünschten Effekten geführt. Der Senat beschloss deshalb in seiner heutigen Sitzung (11.11.2003), die Verordnung über die Gewährung von Altersteilzeit nach dem Bremischen Beamtengesetz mit sofortiger Wirkung einstweilen aufzuheben. Der Senator für Bildung und Wissenschaft kann allerdings als abfedernde Übergangsregelung zugunsten der Unterrichtsversorgung für den Schulbereich (Lehrkräfte) mit Wirkungsdatum 1. Februar 2004 bereits gestellte Anträge noch prüfen und bei Vorliegen der Voraussetzungen genehmigen.


Der Senator für Finanzen wurde gebeten, den Entwurf eines Gesetzes vorzulegen, in dem die Regelung primär die personalwirtschaftlichen Interessen der Dienststellen in den Mittelpunkt stellt und an den Stand anderer Länder angeglichen ist.