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Der Senator für Finanzen

Finanzsenator Perschau zu den Ergebnissen der Steuerschätzung für die Freie Hansestadt Bremen

13.11.2002

„Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Steuerrechtsänderungen, deren negative Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Haushalte jetzt deutlich werden, und die auf Bundesebene wenig effizient bekämpfte Konjunkturflaute führen auch in Bremen zu erheblichen Steuerausfällen. Aus den Ergebnissen des Arbeitskreises Steuerschätzungen lässt sich ableiten, dass die steuerabhängigen Einnahmen in den Haushalten des Landes und der Stadtgemeinde Bremen im laufenden Jahr voraussichtlich um rund 157 Millionen € hinter den Erwartungen zurückbleiben werden. Für 2003 ergeben sich Einnahmeverluste von insgesamt 166 Millionen €“, gab heute Finanzsenator Hartmut Perschau bekannt.


Im Haushaltsjahr 2003 werden die steuerlichen Mindereinnahmen gegenüber den Anschlägen nach aktueller Schätzung 166 Millionen € betragen. Hierin ist bereits berücksichtigt, dass Bremen 35 Mio € zur Finanzierung des Flutopfersolidaritätsgesetzes beiträgt. Sie treten ein durch die Verschiebung der zweiten Stufe der Steuersenkungsgesetze um ein Jahr und eine einmalige Anhebung des Körperschaftsteuersatzes von 25 auf 26 Prozent im Jahr 2003.


Für die Stadt Bremerhaven fallen die Einnahmeausfälle bei den originären Steuern mit 1 Million € im Jahr 2002 und 2 Millionen im kommenden Jahr zwar moderat aus. Deutlichere Verluste muss die Seestadt allerdings mit jeweils rund 5 Millionen € im kommunalen Finanzausgleich hinnehmen, so daß Bremerhaven insgesamt Mindereinnahmen von 6 Millionen 2002 und 7 Millionen 2003 zu erwarten hat.


Wie der Bund und die meisten Länder ist auch Bremen gezwungen, diese nicht selbst zu verantwortenden Einnahmelücken zunächst im Rahmen eines Nachtragshaushaltes für die Jahre 2002 und 2003 durch zusätzliche Kreditaufnahme zu schließen.

„Hauptursachen der Steuerausfälle sind dabei die Auswirkungen der Steuerreform, die unzureichende Dynamik bei der Inlandsnachfrage und die nach wie vor schwierigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen“, so Finanzsenator Hartmut Perschau. Gegenüber der Steuerschätzung vom Mai 2002 mussten die Annahmen zur Effektivlohn-Entwicklung deutlich zurückgenommen werden, während das Wirtschaftswachstum (reales Bruttoinlandsprodukt) im laufenden Jahr nur noch auf 0,5 Prozent (Prognose Mai: 0,75 Prozent) und im Jahr 2003 auf 1,5 Prozent (Prognose Mai: 2,5 Prozent) geschätzt wird.

Auch die steuerrechtlichen Änderungen tragen zu den weiteren Einnahmeausfällen bei: Offensichtlich unterschätzte Effekte der im Jahr 2000 beschlossenen Steuersenkungsgesetze und nicht berücksichtigte Wirkungen verschiedener Einzel-Eingriffe schmälern die Kassen von Bund, Ländern und Gemeinden in unerwarteter Weise. Steuerrechtsänderungen und Wirtschaftsflaute betreffen dabei in erster Linie das Aufkommen von Körperschaft-, Kapitalertrag-, Kfz- und Gewerbesteuer. Von diesen Rahmenbedingungen bleiben zwangsläufig auch die bremischen Haushalte nicht unberührt.


Die von Bremen nicht zu verantwortenden Steuereinbrüche, die im Rahmen des Nachtragshaushaltes zunächst durch Kreditaufnahme des Landes ausgeglichen werden, fallen unter die Kompensationszusage des Bundes. Die Bundesregierung hatte dem Land Bremen im Frühjahr 2000 zugesagt, eine erneute Haushaltsnotlage infolge steuerrechtsbedingter Mindereinnahmen durch geeignete Hilfen auszuschließen. Bundeskanzler Schröder hatte diese Zusage unmittelbar vor der Bundestagswahl noch einmal schriftlich bestätigt.


Der Arbeitskreis Steuerschätzungen besteht aus Fachleuten des Bundes, der Länder und Gemeinden sowie der Wirtschaftsforschungsinstitute.