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Der Senator für Finanzen

Auch Bremen bleibt nicht von weiteren Steuerausfällen verschont

31.10.2002

Finanzsenator Perschau zum aktuellen Controlling-Bericht

Die bundesweit dramatisch verschlechterte Entwicklung der Steuereinnahmen hat inzwischen auch die bremischen Haushalte erreicht: Der Totalausfall der Körperschaftssteuer, hohe Ausfälle bei der Gewerbesteuer und Ausfälle bei einzelnen Landessteuern (Erbschafts- und Kfz-Steuer) führen nach neun Monaten zu einer Unterschreitung des Planwertes um rund 108 Millionen Euro. Insgesamt addieren sich die Mindereinnahmen des Landes und der Stadtgemeinde Bremen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen auf 149 Millionen Euro.

Das geht aus dem „Controlling-Bericht Januar bis September 2002“ hervor, den der Finanzsenator dem Senat in der kommenden Woche vorlegen wird. „Auch Bremen wird daher die Verabschiedung eines Nachtragshaushaltes, der die Füllung entstandener Steuereinnahme-Lücken durch zusätzliche Kreditaufnahme vorsieht, im laufenden Haushaltsjahr nicht vermeiden können. Zwar zeigen die Ergebnisse unseres aktuellen Konjunkturberichtes, dass die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Bremen derzeit deutlich weniger ungünstig ausfallen als im übrigen Bundesgebiet. Aber natürlich kann sich kein Bundesland völlig von der Konjunkturentwicklung des Bundesgebietes und zum Teil darüber hinausgehenden weltweiten Einflüssen lösen“, so Senator Perschau.

„Die bundesweit massiven Schwächen des Wirtschaftswachstums, nicht zuletzt forciert durch eine – trotz Steuersenkungsgesetze – unzureichende Inlandsnachfrage hat dementsprechend auch Auswirkungen auf die Haushalte des Landes Bremen. Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Steuerrechtsänderungen, deren negative Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Haushalte jetzt deutlich werden, und die auf Bundesebene wenig effizient bekämpfte Konjunkturflaute führen auch in Bremen zu erheblichen Steuereinnahmen-Ausfällen“, erklärte der Finanzsenator.

Schon im Rahmen der Mai-Steuerschätzung wurde festgestellt, dass weder bundesweit noch in Bremen die noch von höherem Wirtschaftswachstum ausgehenden Einnahmeerwartungen für das laufende Haushaltsjahr einzuhalten sind. Zur Abdeckung der Mindereinnahme ist – wie in anderen Ländern und beim Bund – die Auflage eines Nachtragshaushaltes erforderlich, der dem Parlament in den nächsten Wochen zur Beratung vorgelegt werden soll. Wie auch für den Bundeshaushalt werden hierzu noch die Ergebnisse der Steuerschätzung vom 12./13. November abgewartet, die das endgültige Volumen des Nachtragshaushaltes bestimmen werden.

Der Nachtragshaushalt soll auch das Jahr 2003 umfassen, da aufgrund des Flutopfersolidaritätsgesetzes und der beschlossenen Mehrausgaben im Bildungsbereich bereits frühzeitig entsprechende Anpassungen im Haushalt vorgenommen werden müssen.

Die von Bremen nicht zu verantwortenden Steuereinbrüche, die im Rahmen des Nachtragshaushaltes zunächst durch Kreditaufnahme des Landes ausgeglichen werden, fallen unter die Kompensationszusage des Bundes. Die Bundesregierung hatte dem Land Bremen im Frühjahr 2000 zugesagt, eine erneute Haushaltsnotlage infolge steuerrechtsbedingter Mindereinnahmen durch geeignete Hilfen auszuschließen. Bundeskanzler Schröder hatte diese Zusage unmittelbar vor der Bundestagswahl noch einmal schriftlich bestätigt.