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Der Senator für Finanzen

"Erfolgreiche und schwierige Sanierungspolitik nicht kaputtreden" - Bürgermeister Perschau zum Jahresbericht des Rechnungshofes

06.09.2001

„Wer den Eindruck erweckt, die Sanierung sei gescheitert, der sitzt ganz offensichtlich zu viel in seinen Amtsstuben und geht mit geschlossenen Augen durch diese Stadt. Jeder der sehen will, wird erkennen, daß es in Bremen und Bremerhaven aufwärts geht: Von der Airport-City über den Technologiepark und dem Universum bis zur Schlachte, von den bremischen Häfen bis nach Bremerhaven, mit ihren weit überdurchschnittlichen Wachstumsraten – überall brummt es. In den letzten Jahren sind die Büroflächen verdreifacht worden, die Übernachtungszahlen haben sich verdoppelt und das Angebot an Gewerbeflächen ist erheblich angewachsen. All dieses schafft Arbeitsplätze und bringt viele Menschen in die Stadt. Das sind die Ergebnisse unserer aktiven Sanierungspolitik“, erklärte heute Bürgermeister Hartmut Perschau aus Anlaß des jüngsten Jahresberichts des Rechnungshofes.

„Trotz eines deutlichen Anstiegs der Investitionsausgaben haben wir die Zuwachsrate der Gesamtausgaben der bremischen Haushalte im Jahr 2000 mit + 0,5 Prozent deutlich stärker begrenzt als die übrigen Länder und Gemeinden des (westlichen) Bundesgebietes (+ 1,7 Prozent). Damit haben wir auch die verbindlichen Sanierungsauflagen des Finanzausgleichsgesetzes, die eine maximale Ausgabensteigerung von 2 Prozent vorsehen, erheblich unterschritten“, so Finanzsenator Perschau.

Noch eindeutiger sind die Konsolidierungsbemühungen des Stadt-staates in der Entwicklung der laufenden Ausgabepositionen der Haus-halte ablesbar: Während der vom Finanzausgleichsgesetz für die Haushaltsnotlagelän-der gesetzte Grenzwert der Ausgabenzuwachsrate hier für das Jahr 2000 + 1,5 Prozent betrug und die Gesamtheit der West-Länder und -Gemeinden im Berichts-jahr mit Mehrausgaben von + 1,4 Prozent annähernd diese Größenordnung erreichte, konnten diese Ausgaben in den bremischen Haushalten um 1,3 Prozent reduziert werden.

Einen Schwerpunkt der Konsolidierungsbemühungen Bremens bildeten auch im Jahre 2000 die Personalhaushalte. Mit einem Rückgang um 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr konnte die Entwicklung bei den Personalausgaben der vorangegangenen fünf Jahre noch übertroffen werden. Sie blieben damit erneut deutlich unter den Vergleichswerten der Länder und Gemeinden.

Auch über den gesamten Sanierungszeitraum werden die Konsolidierungsfortschritte bei den Personalausgaben besonders deutlich: Im Sieben-Jahres-Zeitraum 1993/2000 verringerte sich das Beschäftigungsvolumen im bremischen öffentlichen Dienst insgesamt (ausgliederungsbereinigt) um 3800 Stellen oder 15,3 Prozent (- 2,3 Prozent jährlich) auf knapp 21.600. Das bedeutet eine jährliche Einsparung von rund 300 Millionen Mark. Im Durchschnitt der westlichen Bundesländer sind die Personalausgaben im gleichen Zeitraum um 10,7 Prozent gestiegen.

„Die Behauptung der Grünen, die Sanierung sei gescheitert, ist daher absurd“, so Finanzsenator Perschau.

Vor diesem Hintergrund ist es schwer nachvollziehbar, daß der Rechnungshof die Rahmenbedingungen der Haushaltsentwicklung in einem Maße verschärfen möchte, was bundesweit einmalig ist und von einem Haushaltsnotlage-Land praktisch nicht zu erfüllen ist.

Dem Senat und der Bürgerschaft werden vom Rechnungshof unterstellt, auf künstlich erhöhte Einnahmeerwartungen gesetzt zu haben, obwohl diese eine unmittelbare Ableitung aus der bundeseinheitlichen Steuerschätzung ergeben.

  • Der Rechnungshof kritisiert die Ausgliederung und Privatisierung von Verwaltungsdienstleistungen systematisch, obwohl sie eine bei allen Ländern und den Bund zu verzeichnende Entwicklung widerspiegeln, die auch in Bremen bereits zu erheblichen Rationalisierungseffekten und Leistungsverbesserungen geführt hat.

  • Der Rechnungshof führt eine relativ willkürliche Definition des bremischen Schuldenstandes ein, die mit der üblichen Systematik (Sanierungsberichterstattung gegenüber Bund und Ländern) nicht übereinstimmt und den Zugewinn von Vermögenswerten nicht einbezieht.

  • Der Rechnungshof stellt die bis 2005 unvermeidliche und verfassungskonforme Erhöhung des Schuldenstandes durch Kreditaufnahme für investive Zwecke als besonderes Problem dar, obwohl die dadurch bewirkten Steuerrückflüsse höher sind als die Zinsen für die Zwischenfinanzerung.


„Es ist nicht einzusehen, warum ausgerechnet das Land Bremen mit einer extremen Haushaltsnotlage striktere Verfahrensweisen praktizieren sollte als der Bund und die überwiegende Mehrheit der anderen Länder. Eine Behandlung Bremens nach wesentlich strengeren Maßstäben durch den Rechnungshof als sie für Bund und Länder gelten, kann der Senat nicht zustimmen“, so Finanzsenator Hartmut Perschau abschließend.