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Der Senator für Finanzen

Personalrechtliche Entscheidungsbefugnisse in der Freien Hansestadt Bremen werden neu geordnet

08.07.1999

Bürgermeister Hartmut Perschau: "Bremischer öffentlicher Dienst
wird mit verschlankter Verwaltung effektiver Arbeiten"

Das Personal- und Verwaltungsmanagement der Freien Hansestadt Bremen wird grundlegend umstrukturiert. Das hat gestern der Senat in seiner konstituierenden Sitzung beschlossen. Danach werden künftig die bisherigen personalrechtlichen Entscheidungsbefugnisse der Senatskommission für das Personalwesen (SKP) auf die einzelnen Ressorts und Dienststellen übertragen. Die anderen bisher von der SKP wahrgenommenen Aufgaben werden in einer neuen Abteilung beim Senator für Finanzen sowie in einem zu gründenden Eigenbetrieb bearbeitet. Gleichzeitig beschloß der Senat, die SKP aufzulösen. "Mit den neuen Strukturen verschlanken wir die Verwaltung und machen damit den öffentlichen Dienst gleichzeitig effektiver. Zusätzlich delegieren wir die personalrechtliche Verantwortung an die Dienststellen und entsprechen damit modernen Verwaltungsgrundsätzen", erklärte dazu Bürgermeister Hartmut Perschau.

Nach der bisherigen Geschäftsverteilung des Senats war die SKP Zentralstelle für die Bearbeitung aller Personalangelegenheiten der landes- und stadtbremischen Dienststellen. Darüber hinaus war sie auch für die Personalausgaben und -kosten zuständige Dienststelle, aber ebenso für die berufliche Ausbildung, die Verwaltungsorganisation und -reform, das Betriebliche Vorschlagswesen sowie für Grundsatzangelegenheiten der Planung und Koordinierung der Technikunterstützten Informationsverarbeitung (TuI) und des Beschaffungswesens.

Die Koalitionspartner haben unter anderem vereinbart, im Zuge der Modernisierung der bremischen Verwaltung die Fach- und Ressourcenverantwortung zusammenzuführen. Mit dem Beschluss des Senats werden nun die personalrechtlichen Entscheidungsbefugnisse in der Regel auf die Ressorts und Dienststellen übertragen.

Die erforderlichen Schritte werden sofort eingeleitet. Bis zur Abwicklung der genannten Vorbereitungs- und Umstellungsarbeiten wird die SKP als Dienststelle dem Geschäftsbereich des Senators für Finanzen zugeordnet.

Die Grundstruktur der Aufgabenwahrnehmung im Bereich "Personal- und Verwaltungsmanagement" sieht zukünftig wie folgt aus:


  • Dezentralisierung von personalwirtschaftlichen und personalrechtlichen Entscheidungsbefugnissen sowie der Budgets, Aufbau einer Steuerungseinheit "Personal- und Verwaltungsmanagement" (als neue Abteilung) beim Senator für Finanzen für Ministerial- und Steuerungsaufgaben. Hierzu gehören insbesondere Aufgaben der Ministerialebene, Steuerungs-, Controlling- und Steuerungsunterstützungsaufgaben, Aufgaben der "obersten Dienstbehörde", Aufgaben des übergreifenden Personalcontrollings, der Organisation und Betriebswirtschaft, der technikunterstützten Informationsverarbeitung, der beruflichen Fort- und Weiterbildung sowie des zentralen "Veränderungsmanagements" (Verwaltungsreform, Personalentwicklung) sowie die ressortübergreifende Antikorruptionsstelle und ressortübergreifende Aufgaben wie Ausbildung und Personalausgleich.

  • Aufbau einer neuen Service-Einheit "Personal-, Verwaltungs- und Finanzdienstleistungen" als Eigenbetrieb mit Dienstleistungsaufgaben in eigener Zuständigkeit, unter anderem für Gehaltsabrechnung, Beihilfe, Versorgung bzw. nach Auftragserteilung durch Ressorts oder Dienststellen, Aufgaben der Landeshauptkasse und in einem zweiten Schritt Aufgaben der Finanzkassen, Haftpflichtangelegenheiten. Der Eigenbetrieb soll bis zum 1. Januar 2000 gegründet werden.