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Der Senator für Finanzen

Gutachten zur Einwohnerwertung der Stadtstaaten im Länderfinanzausgleich bestätigt:
Die bisher geltende Höhe von 135% ist verfassungskonform - Stadtstaaten als vitalen Bestandteil des Föderalismus bekräftigt

16.01.2001

Die Ergebnisse eines Gutachtens zur Einwohnerwertung der Stadtstaaten bestätigen die Verfassungsmäßigkeit der geltenden Regelung. Dies teilten die Finanzsenatorin Hamburgs und die Finanzsenatoren Berlins und Bremens mit, die das Gutachten gemeinsam in Auftrag gegeben haben.

Im geltenden Länderfinanzausgleich werden die Einwohnerzahlen der Stadtstaaten um den Faktor 1,35 gewichtet, um eine Vergleichbarkeit mit den Flächenländern herzustellen. Bei den Stadtstaaten berücksichtigt diese Einwohnerwertung insbesondere die ökonomische und finanzwirtschaftliche strukturelle Andersartigkeit dieser Länder und den ihnen daraus entstehenden abstrakten finanziellen Mehrbedarf im Vergleich zu den Flächenländern. Die Höhe der Einwohnerwertung bemißt sich nach der Finanzausstattung vergleichbarer Großstädte mit vergleichbaren Funktionen in Flächenländern. Dabei ist die Wahrnehmung der Gesamtheit der den Stadtstaaten zugewiesenen Aufgaben zu berücksichtigen.

In ihrer Verfassungsklage meinten die Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hessen darin eine ungerechtfertigte und damit verfassungswidrige Bevorzugung der Stadtstaaten zu sehen. Mit seinem Urteil vom 11.11.1999 ist das Bundesverfassungsgericht dieser Argumentation nicht gefolgt. Vielmehr hat es auf zwei seiner früheren Urteile verwiesen, nach denen die Einwohnerwertung zur Berücksichtigung der strukturellen Andersartigkeit der Stadtstaaten - auch ihrer Höhe nach - als notwendig angesehen wurde.

Im Urteil von 1986 hatte das Gericht eine finanzwissenschaftliche Überprüfung der Höhe der Einwohnerwertung gefordert, die anschließend vom ifo-Institut für Wirtschaftsforschung (München) vorgenommen wurde. Mit Urteil von 1992 hat das Gericht die vom ifo-Institut gewählte Methode grundsätzlich als verfassungsgemäß gebilligt. Danach wurde die Ein-wohnerwertung der Stadtstaaten mit 135% als verfassungsgemäßer Ausdruck der strukturellen Andersartigkeit gegenüber den Flächenländern angesehen.

Durch das vorliegende Gutachten wird nun dieser Untersuchungsansatz aktualisiert. Die Verfasserin des damaligen ifo-Gutachtens, Frau Marlies Hummel, hat die Einwohnerwer-tung anhand der verfassungsrechtlich bestätigten Methode auf der Basis des neuesten Datenbestands erneut berechnet. Für die einzelnen Stadtstaaten ergeben sich danach folgende Bandbreiten einer möglichen Einwohnerwertung:

Berlin: 131% - 144%
Bremen: 133% – 147%
Hamburg: 132% – 145%

Eine seinerzeit vom Bundesverfassungsgericht zusätzlich erwogene Variante, nach der die Gemeindesteuern der Großstädte ungekürzt in die Analyse einbezogen würden, würde die Bandbreiten aller drei Stadtstaaten sogar weiter nach oben verschieben.

Eine gerechte Behandlung der Stadtstaaten im Länderfinanzausgleich schließt es deswegen völlig aus, dass die Einwohnerwertung von 135% für die Stadtstaaten gesenkt wird. Darüber hinaus legen die geringen Differenzen in den jeweiligen Bandbreiten auch weiterhin eine einheitliche Einwohnerwertung für alle drei Stadtstaaten nahe.

Versuche einzelner Länder, die Einwohnerwertung abzusenken oder gar abzuschaffen, sind damit nicht nur verfassungswidrig, sondern auch ein Anschlag auf die Existenz der Stadtstaaten.

Bürgermeister Hartmut Perschau abschliessend: "Die Stadtstaaten sind ein vitaler Bestandteil der föderalen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die politischen Angriffe auf die Existenz der Stadtstaaten sind durch das Gutachten zur Einwohnerwertung erneut entschieden zurückgewiesen." Nun sei es nach Aussage Perschaus dringend erforderlich, kurzfristig eine Versachlichung der Themenschwerpunkte zu erzielen. Die nächste Möglichkeit hierzu biete die Sonderkonferenz der Ministerpräsidenten am 27./28. Januar in Wiesbaden.