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Die Senatorin für Kinder und Bildung

Vereinbarung: Schulvermeidung nachhaltig reduzieren

10.06.2002

Schulvermeidung spürbar und nachhaltig zu reduzieren, ist das Ziel eines Konzeptes, das die Ressorts Bildung (Federführung), Jugend und Soziales, Inneres sowie Justiz gemeinsam entwickelt haben. Zur Umsetzung dieses Konzeptes wurde eine Vereinbarung der beteiligten Ressorts formuliert, in der die gemeinsamen Ziele und Aufgaben festgelegt wurden. Die Vereinbarung wurde heute von den Senatsmitgliedern Bürgermeister Dr. Henning Scherf, Willi Lemke, Karin Röpke und Dr. Kuno Böse unterzeichnet.


Ursachen und Folgen von Schulvermeidung haben nicht allein mit Schule zu tun. Elternhäuser und das soziale Umfeld der Schülerinnen und Schüler spielen ebenfalls ein gewichtige Rolle. Da Schulvermeider sich eben nicht in Schule aufhalten, sind dem Bemühen der Lehrkräfte insbesondere in gravierenden Fällen von Schulvermeidung Grenzen gesetzt . Deshalb sind sie auf die Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Ressorts angewiesen.


Um Schulvermeidung wirksam begegnen zu können, ist eine frühzeitige Intervention nötig. Es ist wichtig, dass Anzeichen für eine Schulvermeidungskarriere insbesondere von den Lehrkräften rechtzeitig erkannt werden und dass frühzeitig mit geeigneten Maßnahmen reagiert wird. Dazu gehört die Suche nach innerschulischen Gründen ebenso wie die Kontaktaufnahme mit den Eltern. In schwereren Fällen der Schulvermeidung werden auch außerschulische Stellen einzubeziehen sein wie die Sozialen Dienste und die Kontaktpolizisten.


Um eine effektive Zusammenarbeit sicherzustellen, ist in allen Regionen an insgesamt 14 Standorten (12 Sozialzentrumsbereiche und 2 zentrale Standorte für den beruflichen Bereich) flächendeckend das Beratungs- und Unterstützungssystem SCHUPS (Schulvermeidungs-/ Präventionsausschüsse) institutionalisiert worden.


SCHUPS wird mit dem neuorganisierten Beratungsdienst gegen Schulvermeidung beim Senator für Bildung verzahnt. Im Rahmen der Neuorganisation ist der Beratungsdienst zu einer eigenständigen Organisationseinheit in der Abteilung Bildung geworden, deren Leitung einem Referenten aus dem Schulpsychologischen Dienst übertragen wurde. Das Personal des Beratungsdienstes wurde bereits von 1,5 auf 5,5 Stellen aufgestockt. Zum Herbst 2002 sollen es insgesamt 7 Stellen werden.


Die an den dezentralen Standorten eingerichteten SCHUPS –Teams sind zuständig für schwere Fälle von Schulvermeidung.

Regelmäßige Mitglieder sind:

  • ein/e Schulleiter/in der Teilregion
  • ein/e Vertreter/in des Beratungsdienstes gegen Schulvermeidung
  • ein/e Vertreter/in des Schulpsychologischen Dienstes
  • ein/e Vertreter/in des zuständigen Sozialzentrums
  • ein/e dezentrale/r Präventionsbeauftragte/r, ggf. ein/e Kontaktpolizist/in
  • ein/e Vertreter/in eines Förderzentrums.

Klassenlehrer/innen melden dem Beratungsdienst gegen Schulvermeidung schwere Fälle von Schulvermeidung, die nicht ausschließlich innerschulisch zu lösen sind. In der SCHUPS-Sitzung werden angemessene Vorgehensweisen erarbeitet, um wieder einen baldigen regelmäßigen Schulbesuch zu erreichen. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind sogenannte Case-Manager verantwortlich, das sind je nach Fall und Anlass: Mitarbeiter des Beratungsdienstes, der zuständige Sozialarbeiter, der Kontaktpolizist oder der Schulpsychologische Dienst, im Einzelfall auch Justizmitarbeiter.


Alle Dienste begreifen die Mitarbeit in SCHUPS als verpflichtende Aufgabe und erklären in der Vereinbarung verbindlich die regelmäßige Teilnahme.

Neben der Einrichtung von SCHUPS werden auch die innerschulischen Anstrengungen zur Vermeidung und Früherkennung von Schulvermeidung erhöht. Dazu gehören folgende Maßnahmen:

  • Für Lehrkräfte ist am Landesinstitut für Schule (LIS) ein Fortbildungsprogramm zum Umgang mit Schulvermeidung aufgelegt worden, das bereits auf große Resonanz gestoßen ist.
  • Es wurden ein Handlungsleitfaden und ein Beratungsführer für Lehrkräfte entwickelt. Auch im Internet werden Informationen zum Umgang mit Schulvermeidung für Lehrkräfte, Schüler und Eltern angeboten.
  • Klassenlehrer in Hauptschulen erhalten eine zusätzliche Klassenlehrerstunde, um ihnen besondere Aktivitäten zur Prävention und Intervention zu ermöglichen.