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Der Senator für Inneres und Sport

Innensenator geht in Berufung gegen Urteil des Disziplinargerichts

21.03.2014

In den Jahren 2003-2007 wurden von einem 43 Jahre alten Polizeihauptkommissar des Zivilen Einsatzdienstes Süd wiederholt beschlagnahmtes Marihuana an Informanten und potenzielle Hinweisgeber abgegeben, um sie für ihre Hinweise auf Rauschgiftgeschäfte im Bremer Süden zu belohnen oder sie zu einer Zusammenarbeit zu bewegen. Dafür wurde er durch Strafurteil vom 16. September 2010 wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln in sechs Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Strafvereitelung im Amt in einem minder schweren Fall, wegen unerlaubten Sich-Verschaffens von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit versuchter Unterschlagung sowie wegen unerlaubten Besitzes von Munition zu einer Gesamtgeldstrafe von 300 Tagessätzen verurteilt.

Der Senator für Inneres und Sport hat nach Abschluss des darauffolgenden Disziplinarverfahrens aufgrund dieses schweren Dienstvergehens am 30.01.2012 Klage erhoben mit dem Ziel der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Das Verwaltungsgericht Bremen hat nun mit Urteil vom 3. März 2014 zwar festgestellt, dass der Beamte ein schweres Dienstvergehen begangen und im Kernbereich seiner dienstlichen Pflichten versagt hat. Eine Entfernung aus dem Dienst sei aber nicht geboten, weil der Beamte den Eindruck vermittle, zwischenzeitlich persönlich gereift zu sein.

Der Senator für Inneres und Sport, Ulrich Mäurer, hat in Absprache mit Polizeipräsident Lutz Müller gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Er hält an dem Ziel fest, den Beamten aus dem Dienstverhältnis zu entfernen. Mäurer: "Wir müssen uns jederzeit auf die Ehrlichkeit und Gesetzestreue von Polizeibeamten im Dienst unbedingt verlassen können."

Für die Entscheidung über die Berufung ist das Oberverwaltungsgericht zuständig.