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Senatskanzlei

Integrationsministerkonferenz fordert schnelle Umsetzung eines beschleunigten Arbeitsmarktzuganges für Asylsuchende und Flüchtlinge

20.03.2014

Am 19. und 20. März 2014 fand die 9. Konferenz der Integrationsministerinnen und -minister (IntMK) der Länder in Magdeburg statt. Die Bundesländer begrüßten die Absicht der Bundesregierung, Asylsuchenden und Geduldeten den Zugang zum Arbeitsmarkt früher zu ermöglichen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen nach drei Monaten einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu eröffnen. Heute erhalten sie diesen Zugang erst nach neun Monaten. Die Bundesländer forderten die Bundesregierung auf, die Umsetzung der dazu nötigen Rechtsänderungen umgehend anzugehen. Dazu Ulrike Hiller, Staatsrätin für Integration: "Die Zuwanderungsentwicklung bietet auch volkswirtschaftlich große Chancen für die gesamte Bundesrepublik. Eine schnellstmögliche Abschaffung dieser Hürde zur Erwerbstätigkeit für asylsuchende und geduldete Flüchtlinge ist daher von erheblicher Bedeutung."

Das Land Bremen sprach sich - einstimmig mit den Integrationsministerinnen und Ministern der anderen Länder - auch dafür aus, die Migrationsberatungsdienste für Asylsuchende und Flüchtlinge zu öffnen. "Gerade vor dem Hintergrund der deutlichen Zunahme der Zuwanderung ist es von immenser Bedeutung, dass Migrationsberatungen für alle Migrationsgruppen unabhängig vom Status geöffnet werden. Dazu müssen die finanziellen Ressourcen für die Beratungseinrichtungen aufgestockt werden", appelliert Ulrike Hiller. Und weiter: "Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge bilden einen großen Teil der Zuwanderungsrealität ab. Für alle Zuwandererinnen und Zuwanderer sollte es die gleichen Chancen und Möglichkeiten geben, von dem Beratungsangebot zur sozialen und beruflichen Integration Gebrauch zu machen."

Außerdem betonten die Integrationsministerinnen und Integrationsminister erneut die Bedeutung des Zugangs zur Sprache. Die Integrationskurse müssten für alle Migrationsgruppen geöffnet werden, sodass sowohl Unionsbürgerinnen und Bürger das Recht auf Teilnahme haben, wie auch Asylsuchende durch Zugang zu Integrationskursen die Chance haben, durch gezielte Sprachförderung besser am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, so der mehrheitliche Appell der Länder an den Bund.