Sie sind hier:
  • "Der Zugang zu guter Bildung darf nicht ein Lippenbekenntnis bleiben, sondern muss finanziell abgesichert werden"

Senatskanzlei

"Der Zugang zu guter Bildung darf nicht ein Lippenbekenntnis bleiben, sondern muss finanziell abgesichert werden"

Die Länder setzen sich für gute Bildung und gute Wissenschaft in Deutschland ein

05.07.2013

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung (5.7.2013) einen gemeinsamen Antrag "Gute Bildung und gute Wissenschaft für Deutschland" der Länder Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein beschlossen. Darin wird der Bund zu einer Erhöhung der Bundesbeteiligung an einer angemessenen Finanzausstattung aller Bildungsbereiche aufgefordert. Mit dem Bund sollen deshalb zügig Gespräche über eine Erhöhung der Umsatzsteuerbeteiligung der Länder sowie eine Änderung des Grundgesetzes geführt werden. Ziel sei eine nachhaltige und dauerhafte Verbesserung im Wissenschafts- und Bildungsbereich.

Bürgermeister Jens Böhrnsen begründete den Antrag und wies darauf hin, dass die die Länder die Hauptlast bei den nationalen Aufgaben tragen – sie finanzieren 73% der öffentlichen Bildungsausgaben. Böhrnsen: "Weitere Steigerungen der Bildungs- und Wissenschaftsausgaben in den Ländern werden wir mit den vorhandenen Ressourcen und angesichts der verfassungsrechtlichen Schuldenregeln in den nächsten Jahren nicht stemmen können." Deshalb sei es richtig, den Bund aufzufordern, Verantwortung zu übernehmen. "Der Zugang zu guter Bildung darf nicht ein Lippenbekenntnis bleiben, sondern er muss finanziell abgesichert gestaltet werden."

Böhrnsen: "Die Bildungschancen in Deutschland sind nach wie vor ungleich verteilt. Wir stehen deshalb vor großen Herausforderungen. Und die gelten sowohl für den Bildungs- als auch für den Wissenschaftsbereich. Der Antrag ‚Gute Bildung und gute Wissenschaft für Deutschland’ zeigt das. Wir wollen im Bildungsbereich deshalb die Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren weiter ausbauen; ebenso das Ganztagsschulprogramm und die damit verbundene pädagogische Betreuung wie zum Beispiel die Schulsozialarbeit."

Derzeit besteht beispielsweise die Möglichkeit, die Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter mit den Hilfen des Bundes zu finanzieren. In den Schulen können damit fundierte Bildungsangebote gestaltet werden. Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter helfen beim Lernen, sie sind Vertrauenspersonen, und vor allem in Stadtteilen in schwierigen sozialen Lagen leisten sie einen wichtigen Beitrag bei der praktischen Lebensgestaltung. "Ihre Arbeit hilft Schülerinnen und Schülern, mit den besonderen sozialen Herausforderungen fertig zu werden und sie kann vor allem helfen, die Wucht der Risikolagen abzudämpfen", so Böhrnsen. Deshalb sei es unverzichtbar, die Finanzierung der Schulsozialarbeit – sie ist bis zum 31. Dezember befristet - durch den Bund weiter laufen zu lassen. "Im Engagement des Bundes für die Schulsozialarbeit zeigt sich, wie ernst es ihm ist mit der Förderung des Nachwuchses, wie ernst ihm der Kampf gegen Bildungsarmut ist, wie wichtig ihm das Rüstzeug für die gute Bildung ist."