Sie sind hier:
  • Für den Anschluss der Offshore-Windparks an das Stromnetz und die Beschleunigung des Netzausbaus

Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung

Für den Anschluss der Offshore-Windparks an das Stromnetz und die Beschleunigung des Netzausbaus

Bremen und Niedersachsen setzen sich für die Gründung einer Bundesnetzgesellschaft ein

04.07.2013

Der zügige Ausbau des Übertragungsnetzes und die Nutzung der Offshore-Windenergie sind tragende Säulen der Energiewende. Doch sie gehen viel zu langsam voran. Deshalb setzen sich die Länder Bremen und Niedersachsen mit einem Entschließungsantrag an den Bundesrat dafür ein, eine Bundesnetzgesellschaft zugründen. Mit dieser Gesellschaft sollen der Bund und die Übertragungsnetzbetreiber gemeinsam den Netzausbau und die Netzanbindungen von Offshore-Windkraftanlagen sicherstellen. „Für die Energiewende muss das Stromnetz ausgebaut werden. Die Offshore-Windenergie braucht die Anbindung an die Netze. Beides verläuft bisher nur sehr schleppend, da muss sich dringend etwas ändern“, sagt Umweltsenator Joachim Lohse.

Wichtig ist den Befürwortern einer Bundesnetzgesellschaft, dass der Bund mit mehr als 25 Prozent beteiligt sein sollte, um dem öffentlichen Interesse am zügigen und kosteneffizienten Netzausbau Rechnung zu tragen. Auch sind hinreichende Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Länder vorzusehen. Die Offshore Windenergie liefert kontinuierlich und gleichmäßig klimafreundlichen Strom und trägt damit erheblich zur Versorgungssicherheit bei. Um den auf See und durch windstarke Onshore-Standorte im Norden gewonnenen Strom in die Verbrauchszentren im Westen und Süden Deutschlands transportieren zu können, sind der Ausbau der Netzanbindungen von See an Land und die Schaffung weiterer Übertragungskapazitäten zwingend erforderlich.

Der Ausbau der mehr als 1.800 Kilometer an benötigten Höchstspannungsleitungen verzögert sich, so dass bis heute deutlich weniger als 300 Kilometer realisiert worden sind. Hintergrund sind auch der hohe Investitionsbedarf und die teilweise unzureichende Eigenkapitalausstattung von Übertragungsnetzbetreibern, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung der notwendigen Offshore-Netzanbindungen. Dem soll mit der Gründung einer Netzgesellschaft mit Beteiligung des Bundes abgeholfen werden. Die Investition würde durch die Netznutzungsentgelte refinanziert.

Eine finanzielle Beteiligungsmöglichkeit von Bürgerinnen und Bürgern – insbesondere in unmittelbarer Nähe der Netzausbauprojekte – kann zusätzlich zu einer besseren Akzeptanz führen. Hierdurch könnte auch sichergestellt werden, dass die mit der Energiewende verbundene Wertschöpfung nicht nur dort stattfindet, wo die Energie erzeugt bzw. verbraucht wird, sondern auch dort, wo der Strom durchgeleitet wird.