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Der Senator für Inneres und Sport

Anleinpflicht für Hunde beginnt am 15. März

14.03.2013

Das Stadtamt Bremen teilt mit:

In der Zeit vom 15. März bis 15. Juli 2013, also in der Brut- und Setzzeit, dürfen Hunde in der freien Landschaft, insbesondere auf Äckern, Wiesen, Weiden, Heiden, Moor- und Ödflächen, in größeren Baumbeständen sowie auf Deichen außerhalb des bebauten Stadtgebietes nur an der Leine geführt werden. Dazu gehört in Bremen zum Beispiel die Hemelinger Marsch. Darüber hinaus gilt ganzjährig die gesetzliche Anleinpflicht in Fußgängerzonen und in den der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig abgegrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen (z.B. Bürgerpark, Wallanlagen oder Osterdeich) sowie in vielen Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten (z.B. Hollerland, Blockland-Burgdammer Wiesen, Werderland und Borgfelder Wümmewiesen).