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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit

"Besser sein darf man immer!" Die Landesbeauftragte legt Datenschutzbericht und Informationsfreiheitsbericht vor

Datenschutz: Hohe Mindeststandards in Bremen und Europa!

06.03.2013

Am heutigen Freitag, 8. März 2013 hat die Bremer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Imke Sommer ihre beiden Jahresberichte über den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Bremen vorgelegt.

Zum Bereich Datenschutz sagte sie: "Im vergangenen Jahr haben auch wir bremischen Datenschützerinnen und Datenschützer bange nach Brüssel geschaut. Die
EU-Kommission hat einen Regelungsentwurf vorgelegt. Mit dem soll einerseits der Datenschutz europaweit einheitlich geregelt werden. Das zweite Ziel der "Datenschutzgrundverordnung" ist es, den freien Verkehr der Daten in Europa zu erleichtern. Auch angesichts der massiven Lobbyarbeit der Daten verarbeitenden Unternehmen in Europa und den USA haben wir Datenschützerinnen und Datenschützer Sorge, dass am Ende der freie Datenverkehr gewinnt. Wir fordern deshalb, dass hohe Mindeststandards für das Datenschutzgrundrecht der Menschen in Europa formuliert werden, über die die Mitgliedstaaten noch hinausgehen können. Als Bremerin weiß ich, dass in föderalen Gebilden die Unterschiedlichkeit der einzelnen Teilstaaten innovative Lösungen befördert. Wenn alle im gleichen Saft schmoren, kommt niemand auf die Idee, neue Zutaten auszuprobieren! Und angesichts der rasanten Neuerungen im Bereich der Informationstechnik und der mit ihnen verbundenen steigenden Gefahren für die informationelle Selbstbestimmung sind neue Ideen für datensparsame und Daten schützende Verfahren bitter nötig."

Das zeige sich zum Beispiel auch bei der Anonymiserung, über die in Europa gestritten werde. Die Verpflichtung zur wirksamen Anonymisierung sei in Zeiten von "big data" extrem wichtig. In den überall entstehenden riesigen Datenbergen ("big data"), fänden sich unzählige personenbezogene Informationen. Nur wenn es gelänge, den Bezug auf die persönlichen Verbindungen, Vorlieben und Verhaltensweisen der Menschen unmöglich zu machen, dürften die Datenbergleute ("Dataminer") diese Daten nutzen, um sie für ihre Zwecke ans Tageslicht zu bringen. Um Anonymisierung ging es auch in einem Fall in Bremen: Nachdem es datenschutzrechtliche Probleme bei der Weitergabe von Rezeptdaten gegeben hatte, habe das norddeutsche Apothekenrechenzentrum (NARZ) nun ein Verfahren entwickelt, das Rezeptdaten erfolgreich anonymisiere. Die aus Rezepten hervorgehenden Informationen über Patientinnen und Patienten, Ärztinnen und Ärzte und Apotheken würden nun gelöscht und könnten deshalb nicht mehr zurückverfolgt werden. Und dass es weiterhin auch datenschutzrechtliche Fälle geben werde, die im Lokalen angesiedelt seien und nach einer lokalen Logik gelöst werden müssten, zeige der Fall der Fußballspielberechtigung ausländischer Minderjähriger: Der Bremer Fußballverband fordere von den Eltern dieser Spielerinnen und Spieler, dass diese ihre Arbeitsverträge, Arbeitserlaubnisse und Nachweise über die Nationalität vorlegten. Hierzu sehe sich der Bremer Fußballverband durch das FIFA-Reglement (FIFA ist der Weltfußballverband) gezwungen. Die Vorlage dieser Unterlagen sei jedenfalls dann nicht verhältnismäßig, wenn die Kinder nur im Amateurbereich auf Bezirksebene spielten. Um auf eine datenschutzkonforme Regelung hinzuwirken, werde sich die bremische Landesbeauftragte für Datenschutz gemeinsam mit anderen Landesdatenschutzbeauftragten mit der FIFA treffen, um Lösungen für die lokale Ebene zu finden. Abschließend sagte die Landesbeauftragte für Datenschutz zum Bereich des Datenschutzes: "Wir brauchen Mindeststandards für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in Bremen und Europa! Und wenn Behörden, Unternehmen und Private darüber hinausgehen wollen, stört uns das auch nicht: Besser sein darf man immer."

Informationsfreiheit: Ausweitung der Veröffentlichungspflichten für amtliche Informationen!
Dieses Motto sei auch auf den Bereich der Informationsfreiheit übertragbar: Der 7. Jahresbericht befasse sich auch mit der Frage, wie die Schwesterstädte Bremen und Hamburg beim Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen voneinander lernen könnten. Die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit hierzu: "Dass Hamburg die bremische Idee der starken Veröffentlichungspflichten für Behörden aufgreift und in einigen Fällen sogar noch erweitert, kann aus Sicht der bremischen Informationsfreiheitsfreundinnen und Informationsfreiheitsfreunde nur begrüßt werden! Im hanseatischen Wettbewerb um Verwaltungstransparenz sollte Bremen nun im nächsten Schritt die Veröffentlichung einer noch größeren Zahl von öffentlichen Informationen zur Pflicht machen. Wo Hamburg aus unserer Sicht seinerseits nachlegen könnte, kann in unserem Bericht zur Informationsfreiheit im Land Bremen nachgelesen werden."