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Senatskanzlei

Neuer Anlauf für gesetzlichen Mindestlohn

12.02.2013

Bremen setzt sich weiter aktiv für den gesetzlichen Mindestlohn ein. Bremen wird gemeinsam mit Rheinland-Pfalz einen Antrag im Bundesrat mit dem Ziel stellen, einen gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro/Stunde einzuführen. Das hat der Senat in seiner heutigen (12.2.2013) Sitzung beschlossen. Bürgermeister Jens Böhrnsen: „Es ist eine Frage der Menschenwürde, dass die unterste Grenze des Lohns ein die Existenz sicherndes Einkommen gewährleistet. Dadurch wird eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben ermöglicht.“ Mit der Gesetzesinitiative wird ein Gegenmodell zu einem Thüringer Antrag vorgelegt, „der überhaupt nicht geht“ (Böhrnsen). Thüringen sieht keine gesetzliche Festsetzung eines Einstiegsmindestlohnes von wenigstens 8,50 Euro vor, keine drittelparitätische Besetzung der Mindestlohnkommission, keine Letztentscheidung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales bzw. der Bundesregierung vor. „Dieser Antrag taugt nicht einmal als Schau-Antrag“, so Böhrnsen. Der Antrag aus Rheinland-Pfalz und Bremen könnte wegen des Wahlergebnisses in Niedersachsen dagegen größeren Erfolg haben.

Der Gesetzentwurf sieht insbesondere das Folgende vor:

  • Für Arbeitnehmer/innen wird ein Mindestlohn eingeführt, der nicht nach Branchen oder Regionen differenziert. Der Einstiegsmindestlohn wird vom Gesetzentwurf auf 8,50 Euro brutto je Zeitstunde festgesetzt.
  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) errichtet eine Kommission, die über die Anpassung der Höhe des Mindestlohnes jährlich zu entscheiden hat. Die Mindestlohnkommission wird drittelparitätisch besetzt (Vertreter/innen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie aus der Wissenschaft).
  • Der Vorschlag der Mindestlohnkommission bedarf der Zustimmung des BMAS. Bei Ablehnung entscheidet die Bundesregierung. Legt die Mindestlohnkommission keinen Vorschlag zum 31. August eines Jahres vor, wird die Entscheidung vom BMAS getroffen.
  • Die jährliche Anpassung der Höhe des Mindestlohnes wird durch Rechtsverordnung festgesetzt. Der Zustimmung des Bundesrates bedarf die Rechtsverordnung nur, wenn ein fristgerechter Vorschlag der Mindestlohnkommission nicht vorliegt oder nicht übernommen wird.
  • Zuständig für die Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohnes sind die Behörden der Zollverwaltung.