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Der Senator für Finanzen | Senatskanzlei

Bremer Landesbank kann erfolgreiche Arbeit fortsetzen

Senat will stille Einlagen bei BLB in Kernkapital wandeln

08.05.2012

Der Senat hat heute (8. Mai 2012) beschlossen, die stillen Einlagen in Höhe von 480 Millionen Euro bei der Bremer Landesbank (BLB) in Kernkapital umzuwandeln. Bremen wird dadurch mit mindestens 41,2 Prozent an der Bank beteiligt sein. Auch der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband (SVN) und die Nord/LB werden ihre stillen Einlagen in Höhe von insgesamt 130 Millionen Euro in Kernkapital wandeln. Der Nord/LB gehören dann 54,8 Prozent des Geldinstituts, dem SVN 4 Prozent.

Bürgermeister Böhrnsen und Bürgermeisterin Linnert
Bürgermeister Böhrnsen und Bürgermeisterin Linnert

„Die Bremer Landesbank ist ein wichtiger Partner der regionalen Wirtschaft und Arbeitgeber von rund 1.000 Beschäftigten. Auch in Krisenjahren hat sich das solide Geschäftsmodell der BLB bewährt – und das soll auch so bleiben“, erklärten Bürgermeister Jens Böhrnsen und Bürgermeisterin Karoline Linnert im Anschluss an die Senatssitzung. „Mit der deutlichen Kernkapitalerhöhung ist die Bank zukunftsfähig aufgestellt und kann ihre erfolgreiche Arbeit fortsetzen; im Interesse Bremens und der Region.“ Damit leistet Bremen nicht zuletzt auch einen sehr gewichtigen Beitrag zur Lösung der bei der NORD/ LB als Mutter der BLB bestehenden Probleme.

Folgen der Umwandlung:

  1. Bremen ist mit mindestens 41,2 Prozent an der BLB beteiligt.
  2. Bremen erhält 4 Aufsichtsratsmandate (der Aufsichtsrat besteht aus insgesamt 18 Mitgliedern, davon 6 Arbeitnehmervertreter).
  3. Aufsichtsratsbeschlüsse werden mit Zweidrittelmehrheit gefasst.
  4. Die Vorstandsmitglieder werden mit Zweidrittelmehrheit vom Aufsichtsrat bestellt, abberufen und entlastet.
  5. die allgemeinen Grundsätze der Geschäftspolitik können nur mit Zustimmung Bremens festgelegt und verändert werden.
  6. Im Allgemeinen Arbeits- und Kreditausschuss des Aufsichtsrates wird Bremen mit drei von zehn Mitgliedern vertreten sein.
  7. In der Trägerversammlung ist für besonders wichtige Entscheidungen eine Dreiviertelmehrheit notwendig.
  8. Die BLB wird eine Mindestdividende ausschütten. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Bremen die Refinanzierungskosten des fremdfinanzierten Teils ihres Anteils am Stammkapital decken kann. Sollte der Bankgewinn dafür nicht ausreichen, wird geprüft, ob Rücklagen aufgelöst werden. In ertragsstarken Folgejahren soll eine unterbliebene Ausschüttung nachgeholt werden.
  9. Will ein Träger seine Anteile verkaufen, haben die anderen Anteilseigner ein Vorkaufsrecht. Es gibt kein Recht auf Blockade des Anteilsverkaufs.

Abschließend betonten die beiden Bürgermeister: „Über die Umwandlung der stillen Einlagen und die damit verbundenen Vereinbarungen wurde intensiv verhandelt. Herausgekommen ist ein für alle Beteiligten faires Ergebnis.“

Der mit der Umwandlung zwangsläufig entstehende größere Vermögensanteil Bremens an der BLB ist nicht zwingend auf Dauer angelegt: politisches Ziel ist die dauerhafte Sicherung eines regional tätigen Kreditinstituts zur leistungsfähigen Versorgung der regionalen Wirtschaft. Hierzu ist das dauerhafte Halten des gewachsenen Vermögensanteils nicht zwingend geboten: Bremen hat nicht per se ein Interesse an einer „eigenen“ Bank, wohl aber ein Interesse an einer nachhaltig funktionierenden regionalen Bank. Veräußerungen von Teilen des durch die Wandlung vergrößerten Vermögensanteils an strategische Partner sind daher sinnvoll und mittelfristig anzustreben.

Das letzte Wort hat das Parlament. Der Bericht des Senats zur Umwandlung der stillen Einlagen wird der Bürgerschaft zur Beschlussfassung übersandt.

Im Anhang:
Senatsvorlage „Umwandlung der Stillen Einlagen bei der Bremer Landesbank in Stammkapital“ (pdf, 797.4 KB)

Foto: Senatspressestelle