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Der Senator für Inneres und Sport

Zulassungsrichtlinie für Volksfeste und Marktveranstaltungen der Stadt Bremen geändert

Deputation beschließt Änderungsvorschläge des Innensenators

11.01.2012

Um das Zulassungsverfahren für Märkte und Volksfeste der Stadt Bremen auch zukünftig rechtsicher zu gestalten, hat die Deputation für Inneres und Sport heute (11. Januar 2011) eine Änderung der Zulassungsrichtlinie beschlossen. Wichtigste Änderung ist, dass die Beteiligung der Schaustellerverbände im laufenden Bewerbungsverfahren nur noch schriftlich erfolgt. Die Fachverbände erhalten die Aufbaupläne, die zwar die Art des Geschäfts benennen, nicht aber den Eigentümer bzw. den Betreiber. Erst nach Abschluss des Zulassungsverfahrens erhalten die Fachverbände eine Liste mit den Zulassungen. Für den Fall, dass zugelassene Geschäfte nicht teilnehmen können oder sich während des Aufbaus noch Plätze ergeben, ist nun außerdem ein festgelegtes Nachrücker- und Restplatzverfahren vorgesehen.

Die Änderungen waren notwendig geworden, weil mehrere Verwaltungsgerichte (VG Stuttgart und VG Oldenburg) die Mitwirkung der Fachverbände zunehmend kritisch gesehen haben. Auch das Bremer Verwaltungsgericht hat in seiner letzten entsprechenden Entscheidung erkennen lassen, dass das derzeitige Beteiligungsverfahren als problematisch angesehen wird.

Weitere Änderungen der Richtlinie beziehen sich auf die Zulassungskriterien. Alleiniger Auswahlgrund ist die Qualität des Geschäfts. Die Merkmale „bekannt und bewährt" werden in Zukunft nicht mehr zur Entscheidung herangezogen. Außerdem wird der Anteil an Neuzulassungen im Verfahren ausgewiesen.