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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Arbeitsmarktprogramm für schwerbehinderte Menschen wird erweitert

Deputation für Arbeit stimmt einer Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit zu

10.03.2011

Schwerbehinderte Menschen haben es nicht leicht, einen Arbeitsplatz zu finden. Das bestätigte auch eine Studie, die kürzlich vom Integrationsamt in Auftrag gegeben wurde. Danach erfüllen rund 65 Prozent der Bremer Betriebe die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote für schwerbehinderte Menschen von 5 Prozent nicht. Gleichzeitig verdeutlicht die Studie, dass aber jene Betriebe, die mehr Schwerbehinderte beschäftigen, zu einer besseren Einschätzung von deren Leistungsfähigkeit kommen.

Vor diesem Hintergrund verfolgt das Arbeitsmarktprogramm PLUS für schwerbehinderte Menschen das Ziel, die verbreiteten Vorbehalte gegen die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen abzubauen. Ihnen wird die Möglichkeit gegeben, schwerbehinderte Menschen im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses ohne weiter gehende Verpflichtung kennen zu lernen. Dazu können im ersten Jahr der Beschäftigung die Lohnkosten bezuschusst werden – für die ersten sechs Monate mit bis zu 100 Prozent, für die zweiten sechs Monate mit bis zu 75 Prozent. Wer den schwerbehinderten Arbeitnehmer noch sechs Monate nach Ablauf der Förderung beschäftigt, bekommt darüber hinaus erstmalig mit diesem neuen Programm auf Antrag eine Prämie von 5.000 Euro.

Für das Programm stehen aus Mitteln der Schwerbehindertenabgabe 1,44 Mio. Euro zur Verfügung. Das Programm gilt sowohl für Bezieher/innen von Arbeitslosengeld I wie auch für Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II. Das Integrationsamt berät die Betriebe beim konkreten Unterstützungsbedarf bei der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Im Hinblick auf die Arbeit des Integrationsamtes hat die oben genannte Studie im Übrigen ein weiteres interessantes Ergebnis hervorgebracht: Betriebe, die ihre Beschäftigungsquote nicht erfüllen und daher auch nur wenig Kontakt mit dem Integrationsamt haben, zeigen eher Vorbehalte gegenüber dieser Behörde. Betriebe, die Schwerbehinderte einstellen und die Hilfe des Integrationsamtes in Anspruch nehmen, kommen dagegen häufig zu der Einschätzung, dass sie beim Integrationsamt eine „unbürokratische, kompetente und lösungsorientierte Beratung“ erhalten.