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Senatskanzlei

Senat beschließt über Förderantrag für das Weltkulturerbe Rathaus

04.05.2010

Der Bremer Senat hat heute (4.5.2010) einen Förderantrag an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Höhe von 600.000 Euro auf den Weg gebracht. Mit dem Geld sollen notwendige Investitionen in die Pflege des Bremer Rathauses fließen, das seit 2004 zum Welterbe der Menschheit gehört. Hintergrund dieses Senatsbeschlusses ist ein zweites Förderprogramm des Bundes in Höhe von insgesamt 70 Millionen Euro. Damit sollen dringend notwendige Investitionen in den Erhalt der historischen Stätten von Weltrang ermöglicht werden. Aus dem ersten Förderprogramm des Bundes (2009) hatte Bremen einen Anteil von 600.000 Euro bekommen. Damit ist unter anderem das Holzwerk in der Oberen Rathaushalle finanziert worden.

Wenn der Antrag im Bundesministerium positiv entschieden wird, können mehrere Projekte im Rathaus verwirklicht werden. So müssen beispielsweise die Sandsteinplatten in der Unteren Rathaushalle neu verfugt werden, die Wittheitsstube braucht dringend eine Wärmedämmung. Auch der historische Walkiefer hat Blessuren, hier sind Konservierungsmaßnahmen nötig. Restauriert werden muss auch das Schwertfischbild, das derzeit noch im Depot des Überseemuseums liegt und wieder ins Rathaus zurückkommen soll. Überdies soll das gesamte Gebäude in neuer 3-D-Technik vermessen werden (sogen. Fotogrammetrie). Gewünscht ist auch eine umfassende Katalogisierung aller Kunstwerke sowie Gemälde des Rathauses.

Sollten die Projekte vom Bund gefördert werden, muss Bremen zehn Prozent der Summe als Komplementärmittel selber finanzieren. Zunächst jedoch muss noch die Bremische Bürgerschaft über den Förderantrag beschließen. Bis zum 20. Mai muss der Antrag dann in Berlin vorliegen. Die Senatskanzlei geht davon aus, dass bis Mitte Juni ein Ergebnis vorliegen wird.