Im Rahmen des gemeinsamen Aktionstags gegen Schwarzarbeit haben Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls gemeinsam mit Bediensteten der zuständigen kommunalen Schwarzarbeitsbekämpfungsbehörden in Bremen und Bremerhaven Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durchgeführt. Sie wurden dabei von Bediensteten der Finanzämter, der Gewerbeaufsicht, der Gewerbemeldestelle und der Sonderkommission Mindestentgelt unterstützt.
Der Schwerpunkt der Prüfungen lag diesmal im Bereich des Kosmetikgewerbes und im Bauhaupt- und Baunebengewerbe. Das gemeinsame Ziel: Die gegenseitige Unterstützung bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung. Die Teilnehmenden der verschiedenen Behörden haben am 22. September 2026 Nagel- und Kosmetikstudios sowie Baustellen kontrolliert. Dabei wurden über 40 Personen überprüft.
Die kommunalen Behörden legten den Fokus ihrer Untersuchungen darauf, ob alle handwerks- und gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Ein Kosmetikstudio wurde seitens des Ordnungsamtes geschlossen. Die Gewerbeaufsicht hat die Einhaltung des Arbeitsschutzes auf den Baustellen kontrolliert und dabei mehrere Mängel im Bereich der Arbeitsstättenverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung festgestellt.
Die Geschäftsstelle der Sonderkommission Mindestentgelt wird im Nachgang des Aktionstags betreffend der auf öffentlichen Bauvorhaben angetroffenen Personen die Einhaltung der Bestimmungen über die Mindestentgelte bei öffentlichen Auftraggebern näher überprüfen.
Die Einsatzkräfte des Zolls prüften unter anderem, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und ob die Mindestarbeitsbedingungen eingehalten werden.
Der Zoll leitete vor Ort vier Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts ein. Zudem erfolgte in fünf Fällen die Einleitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren, die sich überwiegend aus Zuwiderhandlungen aufgrund unerlaubter Ausländerbeschäftigung ergaben.
Neben den bereits eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren ergaben sich während der Prüfmaßnahmen ebenfalls insgesamt zehn Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die FKS erfordern. So bedarf es in zwei Fällen der weiteren Prüfung, ob der gesetzliche Mindestlohn gezahlt wurde und in weiteren zwei Fällen, ob Unternehmen die geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht korrekt abgeführt haben. Darüber hinaus befinden sich vier Fälle mit mutmaßlichen aufenthaltsrechtlichen Verstößen in Klärung. Zudem wurden weitere zwei Fälle mit Anhaltspunkten für weitere Rechtsverstöße wie etwa Zuwiderhandlungen gegen sozialversicherungsrechtliche Meldevorschriften oder Ausweismitführungspflichten festgestellt.
Soweit sich die Verdachtsfälle bestätigen, werden entsprechende Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet sowie zu Unrecht bezogene Sozialleistungen zurückgefordert.
Die Aktionstage zur Bekämpfung der Schwarzarbeit werden im Land Bremen seit dem Jahr 2015 zweimal jährlich in Zusammenarbeit mit dem Hauptzollamt Bremen durchgeführt. Erstmalig erfolgte für die Stadtgemeinde Bremen die Koordinierung durch die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation; die Koordinierung für die Stadtgemeinde Bremerhaven erfolgte wie bei den vorherigen Aktionstagen durch den Magistrat der Stadt Bremerhaven.
Wirtschaftssenatorin Kristina Vogt: "Der Aktionstag ist eine wichtige Maßnahme im Kampf gegen Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug. In Zusammenarbeit mit dem Zoll erfolgt eine konsequente Bekämpfung illegaler Beschäftigung, die faire Betriebe unter Druck setzt und geeignet ist, dem Wirtschaftsstandort Bremen nachhaltig Schaden zuzufügen. Eine effektive Bekämpfung von Schwarzarbeit schützt unsere redlichen Unternehmen und schafft Wettbewerbsgerechtigkeit. Der Aktionstag ist zugleich ein gelungenes Beispiel einer Kooperation zwischen Bundes- und Kommunalbehörden.
Finanzsenator Björn Fecker: "Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung schaden gesetzestreuen Unternehmen, vernichten sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und führen zu Verlusten für den Fiskus. Damit gehen Einnahmen verloren, die wir dringend für Schulen, Polizei, intakte Verkehrswege und Sportstätten sowie andere öffentliche Aufgaben brauchen. Wir werden gemeinsam weiterhin konsequent gegen die Schattenwirtschaft vorgehen, um den fairen Wettbewerb zu stärken."
Constanze Voß, Direktionspräsidentin der Direktion VII der Generalzolldirektion: "Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verzerren den Wettbewerb und gehen zulasten derjenigen, die sich an Recht und Gesetz halten. Deshalb schauen wir gemeinsam mit unseren Partnerbehörden genau hin. Die heutigen Kontrollen machen deutlich, dass wir schneller und gezielter auf Verdachtsfälle reagieren können, wenn mehrere Behörden ihre Kräfte bündeln. Wir setzen damit gemeinsam ein klares Signal gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung und für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen."
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