Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Bremen passt Beamtenbesoldung an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an

Der Senator für Finanzen

Bremen passt Beamtenbesoldung an Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an

Gesetzentwurf regelt Nachzahlungen und die Übertragung des Tarifergebnisses TV-L

04.08.2026

Die Freie Hansestadt Bremen erhöht die Dienst-, Beamtenversorgungs- und Anwärterbezüge seiner Beamtinnen und Beamten rückwirkend zum 1. Januar 2024 um zusätzliche 2,5 Prozent. Damit erfüllt das Land die neuen Vorgaben der geänderten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zum Landesbesoldungsrecht Berlin zu einer verfassungsgemäßen Alimentation.

Diese Leitentscheidung ist jedoch nicht nur für das Land Berlin relevant, sondern auch von grundsätzlicher Bedeutung für alle anderen Länder und den Bund. Kostenpunkt für Bremen: für die Nachzahlung der Jahre 2024 – 2026 insgesamt 120 Millionen Euro. Die Senatorinnen und Senatoren werden von diesen Nachzahlungen dauerhaft ausgenommen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den der Senat heute (4. August 2026) beschlossen hat. Dieser wird nun zunächst den Gewerkschaften und dem Richterbund zur förmlichen Beteiligung übermittelt. Der Gesetzentwurf regelt darüber hinaus die zeitgleiche und systemgerechte Übertragung des Tarifergebnisses vom 14. Februar 2026 bei den Angestellten des öffentlichen Dienstes der Länder auf die Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfangenden.

Finanzsenator Björn Fecker: "Wir setzen die bindenden Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation konsequent um. Mir ist wichtig, zu betonen: Unsere Beamtinnen und Beamten sind Menschen, die als Polizeibeamte die Bremerinnen und Bremer beschützen, die als Lehrkräfte unsere Kinder unterrichten, die als Steuerbeamte die finanzielle Grundlage unseres Gemeinwesens sicherstellen und die an ganz vielen Stellen daran arbeiten, dass unser Staat für die Bürgerinnen und Bürger funktioniert. Sie haben Respekt und Wertschätzung verdient. Mit der auf 41 Stunden erhöhten Wochenarbeitszeit tragen auch sie ihren Teil zur Haushaltskonsolidierung bei. Für den Senat steht deshalb trotz Sparkurs außer Frage, dass wir das Tarifergebnis für die Angestellten des öffentlichen Dienstes auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Die Kehrseite der Medaille ist: Die finanzielle Belastung für die Nachzahlungen übersteigt die Personalrücklagen deutlich und macht deswegen einen Nachtragshaushalt notwendig."

Neue Methodik zur Prüfung der amtsangemessenen Alimentation

Der Staat ist laut Grundgesetz (Art. 33 Abs. 5 GG) verpflichtet, seinen Beamtinnen und Beamten lebenslang eine Alimentation zu gewährleisten, die sowohl einen hinreichenden Abstand zu einem realen Armutsrisiko wahren muss als auch dem jeweiligen Amt angemessen sein muss. Mit seiner jüngsten Entscheidung zum Berliner Landesbesoldungsrecht vom 17. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht die Methodik zur Prüfung der amtsangemessenen Alimentation neu definiert. Dies ist in der Folge auch in allen anderen Ländern und dem Bund anzuwenden. Die wichtigste Veränderung ist nun, dass die unterste Besoldungsgruppe nun nicht mehr am Grundsicherungsniveau bemessen wird, sondern mindestens 80 Prozent des Median-Äquivalenzeinkommens des jeweiligen Landes einer vierköpfigen Alleinverdienst-Familie erreichen muss. Außerdem muss die Besoldung fortlaufend an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst werden, wozu ein Abgleich mit dem Tariflohnindex des öffentlichen Dienstes, Nominallohnindex und Verbraucherpreisindex jeweils ab dem Basisjahr 1996 im Land Bremen erfolgt. Nicht zuletzt ist verfassungsrechtlich geboten, den besoldungsinternen Abstand zwischen den Besoldungsgruppen zu wahren. Dies lässt sich jedoch nicht mit einem für alle gleich hohen Festbetrag erreichen, sondern nur mit einer linearen prozentualen Anhebung.

Nachzahlungen machen Nachtragshaushalt nötig

Die Reparatur der amtsangemessenen Alimentation ab dem Jahr 2024 und die Übertragung des Tarifergebnisses TV-L auf die Beamtinnen und Beamten führt 2026 unterm Strich zu Kosten in Höhe von rund 153 Millionen Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Angestellten aus dem Tarifvertrag TV-L vom 14. Februar 2026 in Höhe von 18,3 Millionen Euro. Die bereits im Monat Dezember 2025 unter Vorbehalt ausgezahlte Jahressonderzahlung von jeweils 625 Euro für das erste und zweite Kind, die aufgrund der neuen Rechtsprechung und neuen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr erforderlich ist, wird mit den Nachzahlungen verrechnet. Ferner werden zur Gegenfinanzierung zentrale Vorsorgemittel eingesetzt. Letztlich verbleibt im Landesetat jedoch eine Finanzierungslücke von rund 76 Millionen Euro, die einen Nachtragshaushalt erforderlich macht.

Ansprechpartner für die Medien:
Matthias Makosch, Pressesprecher beim Senator für Finanzen, Tel.: (0421) 361-94168, E-Mail: matthias.makosch@finanzen.bremen.de

Bremen von oben ·