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Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Verwaltungsgericht bestätigt Ausbildungsunterstützungsfonds

Arbeitssenatorin Dr. Schilling sieht Bremer Weg gestärkt

02.07.2026

Das Verwaltungsgericht hat heute (2. Juli 2026) acht Muster-Klagen zu Bescheiden über die Ausbildungsgabe für das Meldejahr 2024 abgewiesen. Laut dem Gericht waren die angegriffenen Bescheide rechtmäßig. Das Gericht sieht in Bezug auf das Gesetz zum Ausbildungsunterstützungsfonds auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Aus Sicht von Arbeitssenatorin Dr. Claudia Schilling ist das Urteil eine Bestätigung des Bremer Wegs zur Sicherung der beruflichen Ausbildung.

Arbeitssenatorin Dr. Claudia Schilling: "Mit dem heutigen Urteil setzt sich eine klare Linie der Rechtsprechung fort. Nach dem Bremischen Staatsgerichtshof im Dezember 2024 und dem Bremischen Oberverwaltungsgericht im August 2025 bestätigt nun auch das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit des Ausbildungsunterstützungsfonds. Darüber hinaus hat das Gericht deutlich gemacht, dass auch die Umsetzung des Gesetzes rechtlich nicht zu beanstanden ist."

Zentraler Kritikpunkt am Fonds widerlegt

Besonders hervorzuheben ist aus Sicht der Senatorin, dass das Verwaltungsgericht der von den Klägerinnen und Klägern erhobenen Behauptung eines strukturellen Vollzugsdefizits, hier insbesondere die Dokumentation des Ausbildungsfonds im Haushalt, ausdrücklich nicht gefolgt ist. Claudia Schilling: "Damit ist ein zentraler Kritikpunkt am Fonds widerlegt. Das stärkt das Vertrauen in die rechtssichere und verlässliche Umsetzung des Gesetzes."

Die Senatorin betont, dass der Ausbildungsunterstützungsfonds ein wichtiges Instrument bleibe, um sowohl mehr Jugendliche in Ausbildung zu bringen als auch den Ausbildungsbetrieben zu helfen und die Fachkräftesicherung in Bremen nachhaltig zu stärken. "Wir sehen jedes Jahr, dass in Bremen Ausbildungsplätze unbesetzt bleiben. Im Land Bremen bildet nur noch gut jeder fünfte Betrieb aus, gleichzeitig suchen Unternehmen händeringend nach qualifizierten Fachkräften. Wer in Ausbildung investiert, wird durch den Ausbildungsfonds gestärkt. Wer sich bisher nicht beteiligt, übernimmt jetzt solidarisch Verantwortung. Vom Ausbildungsfonds profitieren junge Menschen, kleine und mittlere Betriebe, Handwerk und Industrie, also das Rückgrat unserer Wirtschaft", sagte die Arbeitssenatorin.

Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration, Tel.: (0421) 361-20323, E-Mail: nina.willborn@soziales.bremen.de

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