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Senat gibt kräftigen Schub für bezahlbaren Wohnraum in Bremen

30.06.2026

Der Bremer Senat hat in seiner heutigen Sitzung (30. Juni 2026) ein weitreichendes Paket für den bezahlbaren Wohnungsbau beschlossen. Kernstück ist die neu aufgestellte Landeswohnraumförderung des Bauressorts: Ein Programm in Höhe von 140 Millionen Euro für das Jahr 2026 und neue Förderrichtlinien, die bis Ende 2030 gelten. Dieses Paket sichert den Bau von rund 635 bezahlbaren Wohnungen.

Ergänzend bringt der Senat zwei aus dem Sondervermögen des Bundes (LuKIFG) finanzierte Sonderprogramme auf den Weg: Die Absicherung wirtschaftlich gefährdeter Sozialwohnungsbauprojekte aus früheren Förderjahren (6 Millionen Euro) sowie ein Sonderprogramm für Wohnraum für besonders benachteiligte Zielgruppen (5 Millionen Euro).

Bürgermeister Andreas Bovenschulte: "Die heutigen Beschlüsse sind ein starkes Signal. Der Senat nimmt mehr als 150 Millionen Euro in die Hand, damit Wohnen trotz steigender Baukosten und Zinsen bezahlbar bleibt. Jeder Euro ist dabei ein gut investierter Euro – nicht nur für die Mieterinnen und Mieter, sondern auch für die Bauwirtschaft und die damit verbundenen Arbeitsplätze."

Landeswohnraumförderung 2026

Das Herzstück des Pakets ist die Landeswohnraumförderung für 2026, die komplett auf neue Beine gestellt wird. Statt wie bisher bis zu 65 Prozent der Baukosten zu bezuschussen, belohnen künftig feste Pauschalen das kostengünstige Bauen. Ein echter Meilenstein ist der neue Grundstücksausgleich: Er macht geförderten Wohnungsbau selbst in teuren Lagen möglich und bricht die soziale Trennung der Stadtteile damit gezielt auf. Mit zwei fairen Mietstufen von 6,80 Euro und 9,00 Euro pro Quadratmeter greift die Hilfe jetzt auch Haushalten mit mittlerem Einkommen unter die Arme. Planen und Bauen wird damit wieder attraktiv, denn diese Konditionen gelten verlässlich bis Ende 2030.

Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung führt dazu aus: "140 Millionen Euro und klare Garantien bis 2030 – damit sorgen wir für den entscheidenden Ruck auf dem Bremer Wohnungsmarkt. Wir stellen die Förderung dabei vom Kopf auf die Füße: Statt hohe Kosten zu belohnen, fördern wir künftig mit festen Pauschalen kosteneffizientes Bauen. Wir gleichen hohe Grundstückskosten gezielt aus, damit geförderte Wohnungen auch in begehrten Lagen entstehen und unsere Stadtteile sozial ausgewogen bleiben. Und wir erreichen mit zwei Mietenstufen die breite Mitte – die Pflegekraft, den Busfahrer, die junge Familie, die für einen Wohnberechtigungsschein zu viel und für den freien Markt zu wenig verdienen."

Absicherung der Wohnraumförderung

Mit einem aus LuKIFG-Mitteln finanzierten Sonderprogramm sichert die Stadtgemeinde Bremen Wohnungsbauprojekte ab, die bereits eine Förderzusage aus den Programmjahren 2022 oder früher haben, aber durch gestiegene Baukosten und externe Verzögerungen wirtschaftlich gefährdet sind. Betroffen sind etwas mehr als 100 geförderte und in der Folge knapp 300 weitere, frei finanzierte Wohneinheiten. Ohne Aktivierung müssten bereits gebundene Bundesmittel an den Bund zurückgezahlt werden. Das Programm umfasst 6 Millionen Euro; der ergänzende Zuschuss beträgt höchstens 50.000 Euro je Wohnung und wird nur bei nachgewiesener erheblicher Unwirtschaftlichkeit gewährt.

Finanzsenator Björn Fecker dazu: "Mit dem kommunalen Sonderprogramm aktivieren wir soziale Wohnungsbauprojekte. Damit schaffen wir bezahlbaren Wohnraum für Menschen, die es wie etwa Alleinerziehende auf dem Bremer Wohnungsmarkt besonders schwer haben. Das ist sozialpolitisch richtig. Das ist aber auch finanzpolitisch richtig, weil wir damit Bundesmittel sichern."

Wohnraum für benachteiligte Zielgruppen

Mit einem gemeinsamen Sonderprogramm der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung und der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration schafft Bremen zusätzlichen Wohnraum für Menschen, die auf dem Wohnungsmarkt besonders benachteiligt sind. Dazu zählen Menschen ohne Unterkunft, in Notunterkünften untergebrachte oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen. Das Programm umfasst zunächst 5 Millionen Euro aus LuKIFG-Mitteln und ermöglicht je nach Wohnungsmix rund 30 bis 40 neue Wohnungen. Die Wohnungen unterliegen einer 30-jährigen Bindung. Das Sozialressort erhält ein Zuweisungsrecht für die geförderten Wohnungen.

Sozialsenatorin Dr. Claudia Schilling dazu: "Für mich kann dieses Pilotprojekt ein Modell für die Zukunft sein. Wenn wir sehen, dass die Förderung funktioniert, haben wir ein Instrument, das wir weiterentwickeln können. Denn ein eigenes Zuhause ist die Grundlage für soziale Teilhabe, Integration und Sicherheit. Wir investieren in dauerhaft bezahlbaren Wohnraum und das kommt Menschen zugute, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben. Jede zusätzliche Wohnung entlastet zugleich unser Unterbringungssystem und schafft neue Perspektiven. Was mir dabei besonders wichtig ist: Es geht um echte Wohnungen. Die Menschen bekommen einen eigenen Mietvertrag, mit allen Rechten und Pflichten."

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