Antrag erfüllt nach Ansicht des Senats nicht die Voraussetzungen
30.06.2026Der Senat hat heute (30. Juni 2026) beschlossen, den Staatsgerichtshof anzurufen, da er die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens zur "Änderung des Bremischen Krankenhausgesetzes auf Erhalt der kommunalen Kliniken im Land Bremen" für nicht gegeben hält. Das Bremische Gesetz über das Verfahren beim Volksentscheid (BremVEG) sieht diesen Schritt des Senats vor, der über die Zulassung eines Volksbegehrens entscheidet.
Dazu sagt Claudia Bernhard, Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz: "Wir kommen zu dem Schluss, dass der vorliegende Antrag aufgrund formeller Mängel, irreführender Begründungen, fehlender Finanzierungsklarheit sowie einer Unvereinbarkeit mit Landes- und Bundesrecht nicht die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des Volksbegehrens erfüllt. Daher werden wir – wie gesetzlich vorgegeben – den Staatsgerichtshof anrufen, um eine Entscheidung herbeizuführen."
Vor dem Hintergrund der Verlagerung des Klinikums Links der Weser (KLdW) an das Klinikum Bremen-Mitte (KBM) fordert der Antrag eine Änderung des Bremischen Krankenhausgesetzes. So sollen die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven verpflichtet werden, die bestehenden kommunalen Krankenhäuser – also die Kliniken Bremen-Ost, -Nord, -Mitte, Links der Weser sowie in Bremerhaven das Klinikum Reinkenheide – zu betreiben und bei Bedarf weitere Krankenhäuser zu errichten und zu betreiben, entweder selbst oder durch geeignete Träger, wobei den Stadtgemeinden stets Vorrang eingeräumt wird. Nach Einschätzung des Senats ist der mit dem Antrag verbundene Gesetzesentwurf aber mit der Landesverfassung und dem Bundesrecht unvereinbar, da er in das gemeindliche Selbstverwaltungsrecht eingreift, indem er den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven zwingend vorschreibt, bestimmte Krankenhäuser zu betreiben, auch wenn diese defizitär sind. Zudem verletzt die vorgeschlagene Regelung den Grundsatz der Trägervielfalt gemäß Krankenhausfinanzierungsgesetz, der die Förderung verschiedener Trägerarten sicherstellen soll.
Der Gesetzesentwurf sieht ebenso eine Verpflichtung zur Veröffentlichung des Sanierungsbedarfs und zur mittelfristigen Finanzplanung nur für kommunale Kliniken vor, was nach Auffassung des Senats zu Wettbewerbsverzerrungen führt und dem Jährlichkeitsprinzip der Krankenhausfinanzierung widerspricht. Ebenso fehlt dem Antrag ein konkreter, nachvollziehbarer und überprüfbarer Finanzierungsvorschlag, der die finanziellen Auswirkungen des Volksbegehrens darlegt, was für finanzwirksame Volksbegehren gesetzlich vorgeschrieben ist.
Formell weist der Antrag Mängel auf, insbesondere in der rechtsförmlichen Gestaltung des Gesetzentwurfs und der Überschrift der Unterstützungslisten, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen. Zudem enthält die Begründung des Antrags mehrere irreführende und unzutreffende Aussagen, etwa zur finanziellen Belastung des Landes Bremen, zur Wirtschaftlichkeit des KLdW und zur Bedeutung der Verlagerung. So wird etwa behauptet, die Verlagerung sei teurer als eine Sanierung, obwohl die Machbarkeitsstudien das Gegenteil zeigen. Auch die Darstellung der wirtschaftlichen Ertragslage des KLdW ist unvollständig und irreführend, weil sie nicht berücksichtigt, dass dort seit 2020 überwiegend operative Verluste entstanden sind, die durch Zuschüsse ausgeglichen werden müssen. Auch können trotz der Verlagerung nach wie vor alle Bremerinnen und Bremer eine Notaufnahme in einer Fahrtzeit von 30 Minuten oder weniger erreichen. Damit sind die gesetzlichen Vorgaben zur Erreichbarkeit weiterhin erfüllt und eine Gefährdung der Notfallversorgung nicht gegeben.
Der vorliegende Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens wurde am 3. Juni 2026 beim Landeswahlleiter eingereicht und fordert eine gesetzliche Änderung, die den Erhalt der kommunalen Krankenhäuser in Bremen und Bremerhaven sicherstellen soll. Die Initiatoren kritisieren die geplante Verlagerung von Fachabteilungen und Fachpraxen des Klinikums Links der Weser an das Klinikum Bremen-Mitte, der der Senat im September 2023 zugestimmt hatte.
Der Umzug der stationären Bereiche des Klinikums Links der Weser nach Mitte findet nach aktuellem Stand Anfang 2030 statt. Bis dahin werden die bereits vorhandenen ambulanten Angebote externer Praxen mit denen des ebenfalls zur GeNo gehörenden MVZ Fachärztezentrum Hanse GmbH unter dem Dach des Ärztezentrums Bremer Süden im Haus 2 verzahnt und erweitert. Auch das Gesundheitszentrum soll 2028 dorthin umziehen und um weitere Angebote ergänzt werden.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Kristin Viezens, Pressesprecherin der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz, Tel.: (0421) 361-2082, E-Mail: kristin.viezens@gesundheit.bremen.de